Urlauber müssen sich an Kosten von Corona-Rückholflügen beteiligen

| Politik Politik

In der Pandemie aus dem Ausland zurückgeholte Touristen müssen sich an den Kosten der staatlich organisierten Corona-Rückholflügen beteiligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Die Bundesregierung durfte demnach von den Reisenden einen Teil der Kosten zurückverlangen. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht.

«Die Rückholaktion war erforderlich, um den Menschen zu helfen», sagte die Richterin. Die von den Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch nicht zu hoch gewesen. Die Urteile in den beiden verhandelten Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Berufungen wurden zugelassen.

Das Gericht wies zwei beispielhafte Klagen von Familien ab, die diese Kostenbeteiligung nicht zahlen wollten. Geklagt gegen diese Zahlungsbescheide hatten insgesamt etwa 140 Touristen. Sie gehörten zu den etwa 67 000 Menschen, die ab Mitte März 2020 von der Bundesregierung mit rund 270 Charterflügen nach Deutschland zurückgebracht wurden. Das kostete 95 Millionen Euro.

Hohe Kosten bei Corona-Rückholflügen

Verhandelt wurde am Freitag die Klage einer sechsköpfigen Familie, die aus Mexiko geholt wurde und 600 Euro pro Person zahlen sollte. Der Charterflug der Lufthansa mit 282 Passagieren kostete das Auswärtige Amt laut Gericht 612 000 Euro, 2170 Euro pro Passagier. Außerdem ging es um eine dreiköpfige Familie, die aus Neuseeland zurückflog und pro Person 1000 Euro zahlen sollte. Für den leeren Hinflug und den Rückflug aus Neuseeland mit 300 Passagieren berechnete die Lufthansa 995 00 Euro, mehr als 3300 Euro pro Sitzplatz.

Die Richterin sagte, die Regierung sei laut Gesetz berechtigt gewesen, diese Auslagen zurück zu verlangen. Die geforderten Pauschalsummen hätten «deutlich unter den tatsächlichen Kosten» gelegen.

Alle Reisenden unterschrieben damals, dass sie sich an den Kosten beteiligen würden. Für Flüge von den Kanaren und Nordafrika verlangte das Auswärtige Amt später 200 Euro zurück, aus dem südlichen Afrika und der Karibik kostete es 500 Euro, aus Südamerika und Asien 600 Euro, aus Neuseeland und Australien 1000 Euro.

Anwälte kritisieren Bundesregierung

Die Anwälte der Kläger argumentierten, die Reisenden hätten zum Teil bereits billigere Rückfluge gebucht, die nicht erstattet worden seien. Zudem gelte das entsprechende Konsulargesetz zur Hilfe in Katastrophenfällen nicht für den Pandemiefall, es sehe auch keine pauschale Kostenbeteiligung vor. Die Bundesregierung habe außerdem keine billigeren Flugangebote eingeholt.

Die Vertreter des Auswärtigen Amtes erwiderten, man habe die Flugpreise schon deutlich niedriger angesetzt als die tatsächlichen Kosten. Die Pauschalbeträge sollten Ungerechtigkeiten bei unterschiedlich teuren Charterflügen vermeiden. «Wir haben die günstigsten Varianten gewählt», sagte eine Beamtin, die damals bei der Organisation der größten Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik dabei war (Tageskarte berichtete).

Es sei zu der Zeit zum Teil extrem schwierig gewesen, überhaupt noch Flugzeuge zu finden und Landeerlaubnisse zu erhalten. Man habe den Touristen zudem später Ratenzahlungen in kleinen Beträgen und Fristverlängerungen angeboten. Die Rückerstattung der Kosten für Konsulartätigkeiten und Bustransporte seien gar nicht erst verlangt worden. Die Organisation der Rückreise der mehr als 60 000 Menschen sei extrem aufwendig gewesen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.