Verbands-Zoff in Rheinland-Pfalz: Gericht deutet Entscheidung pro DEHOGA an

| Politik Politik

Im Prozess um die vorgezogene Wiederwahl des rheinland-pfälzischen DEHOGA-Präsidenten, Gereon Haumann, deutet sich ein juristischer Erfolg für den Verband an. Die Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hält den Beschluss der Delegiertenversammlung vom August 2018 für wirksam. Eine Entscheidung soll am 12. Dezember verkündet werden.

Haumann steht seit 2009 an der Spitze des DEHOGA Rheinland-Pfalz, der nach eigenen Angaben rund 5.000 Gastgewerbe-Betriebe im Land vertritt. Seine Amtszeit wäre eigentlich erst 2021 abgelaufen. Dennoch beschloss die Delegiertenversammlung des Branchenverbandes im August 2018 die vorzeitige Verlängerung der Amtszeit um weitere acht Jahre über 2021 hinaus, also bis 2029. 20 Hoteliers und Gastronomen hatten gegen die frühe Wiederwahl geklagt und wollen vor Gericht erreichen, dass der im August 2018 gefasste Beschluss zur vorzeitigen Verlängerung der Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre über das eigentliche Ende 2021 hinaus für unwirksam erklärt wird.

Ungeachtet der Kritik an der vorzeitigen Wiederwahl hatte der DEHOGA Rheinland-Pfalz im vergangenen Mai seinem Präsidenten das Vertrauen ausgesprochen. Der Große Vorstand des Landesverbandes hatte zudem eine Beschwerde eines des Traben-Trarbacher Hotelier Matthias Ganter gegen seinen Ausschluss aus dem Verband abgewiesen. Ganter hat inzwischen auch Klage gegen seinen Ausschluss eingereicht. Das bestätigte der Hotelier von der Mosel dem Trierischen Volksfreund.

Mehrere Hoteliers und Gastronomen hatten den DEHOGA Rheinland-Pfalz in diesem Jahr aus Protest verlassen. Die teils namhaften Unternehmer kritisierten in einem Schreiben das Gehalt des Präsidenten Haumann und sprechen davon, dass hier Gelder „verschwendet“ würden. (Tageskarte berichtete)

Dehoga-Anwalt Rolf Bietmann argumentierte, Haumann habe Angebote aus der Privatwirtschaft gehabt. Der DEHOGA habe ihn binden wollen. Das sei mit großer Mehrheit geschehen. Richterin Telscher-Kolb sagte, nach der bisherigen Auffassung des Gerichts solle eine Wiederwahl grundsätzlich «recht zeitnah» zum Ende einer Amtszeit geschehen. Von daher habe der Beschluss für die vorgezogene Wiederwahl zwar gegen die Satzung verstoßen. Allerdings betrachte das Gericht ihn als «satzungsbrechenden Beschluss», weil er mit sehr großer Mehrheit gefasst worden sei, mit der auch eine formale Änderung der Satzung möglich gewesen wäre. Die Klägerseite hält «satzungsbrechende Beschlüsse» für nicht mit dem Vereinsrecht vereinbar. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifrunde für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern blieb ohne Ergebnis. Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft liegen noch weit auseinander.

Während der Fußball-EM dürfen Berliner Restaurants, Kneipen und Biergärten, die Spiele übertragen, ihre Außenbereiche bis zum Spielende öffnen. Eine entsprechende Verordnung erließ Umweltsenatorin Ute Bonde.

MV-Tourismusminister Meyer sorgt sich um die Auslandswerbung der Deutschen Zentrale für Tourismus. Die Bundesmittel sollen gekürzt werden, sagt er. Dagegen macht er jetzt mobil.

Der Zoll ist am Samstag in Hotels und Gaststätten bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Insgesamt seien rund 2400 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz, teilte die Generalzolldirektion am Abend in Bonn mit.

Frust im Ampel-Bündnis aus SPD, Grünen und FDP: Bei der Europawahl hängt die Union die Konkurrenz ab, die AfD landet mit großem Plus auf Platz zwei. Im Osten liegt sie sogar vorn.

Angesichts der Herausforderungen zählen mehr denn je Vernetzung, das Bündeln der Kräfte und das Schaffen von Synergien. Vom 2. bis 4. Juni kamen dazu in Warnemünde die deutschsprachigen Verbände der Hotellerie und Gastronomie zu ihrem traditionellen Jahrestreffen zusammen.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Nach Protesten des DEHOGA Bayern zieht die Bahn das Kampagnenmotiv jetzt zurück.

Auch Hoteliers und Gastronomen sind von dem Hochwasser in Bayern betroffen. Angesichts der schweren Schäden hat das bayerische Kabinett gestern ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Dieses soll eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Was es zu beachten gibt.

Der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude soll im Tarifstreit in der bayerischen Gastronomie vermitteln. Der Dehoga sieht aktuell aber keinen Bedarf für einen Schlichter. Vielmehr sei ein Angebot der Arbeitgeber an die NGG gegangen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt plant eine Image-Kampagne. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen soll gerettet werden. Beides sehen die Lobbyisten in Gefahr. Ich halte diese Kampagne für brandgefährlich. Ein Kommentar von Marc Schnerr.