Weitgehender Wegfall der Corona-Maßnahmen auch für Hotels und Restaurants bis zum 20. März 2022 geplant

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Bund und Länder erwägen einen Stufenplan für den weitgehenden Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum Frühlingsanfang am 20. März. Das sieht ein zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgestimmter Vorschlag vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. «In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen», heißt es darin. Bund und Länder wollen den weiteren Kurs an diesem Mittwoch in einer neuen MPK-Schalte festlegen.

Bei dem Beschlussvorschlag handelt es sich nach dpa-Informationen um eine Diskussionsgrundlage für einen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Gespräche. Die Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien der Länder berieten am Montag über die Lage. Die Beratungen sollten an diesem Dienstag fortgesetzt werden.

Der Beginn des Stufenplans:

In einem ersten Schritt sollen dem Vorschlag zufolge private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht werden. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Vorgeschlagen werden jetzt 20 Personen, noch ist die Zahl offen. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen dem Entwurf zufolge allerdings bis zum 19. März bestehen bleiben. Im Einzelhandel soll die 2G-Regel bundesweit fallen. Der Zugang soll für alle ohne Kontrollen möglich sein, allerdings mit Maske.

In einem zweiten Schritt soll dem Vorschlag zufolge ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3G-Regel) ermöglicht werden. Auch Übernachtungsangebote sollen für diese Personen mit Test möglich werden. Diskotheken und Clubs sollen für Genesene und Geimpfte mit Test oder dritter Impfung (2G plus) geöffnet werden. Gelockert werden sollen auch die zahlenmäßigen Beschränkungen bei überregionalen Großveranstaltungen - inklusive dem Sport.

Die Endstufe des Plans:

«Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden», so das erste Papier. Mit dem dritten und letzten Schritt sollen ab dem 20. März auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können.

Insgesamt sollen «so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich» zurückgenommen werden. So viele flankierende Maßnahmen wie nötig soll es laut dem ersten Papier weiter geben. Der nordrhein-westfälische Regierungschef und MPK-Vorsitzende Hendrik Wüst (CDU) sagte der «Welt» (Montag): «Wir treten dank milderer Krankheitsverläufe in eine neue Phase der Pandemie ein, die Perspektiven für schrittweise Öffnungen ermöglicht.» Diese müssten durch einen Basisschutz abgesichert werden.

Was der Expertenrat sagt: 

Die Lockerungsvorschläge nehmen Bezug auf die jüngste Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung von Sonntagabend. Der Rat hält Lockerungen in den kommenden Wochen unter bestimmten Bedingungen für möglich. Denn bei der aktuellen Omikron-Welle seien dann eine Plateaubildung und ein Abfall zu erwarten. Sinnvoll erscheine ein Zurückfahren von Schutzmaßnahmen bei einem stabilen Abfall der Hospitalisierung und der Belegung der Intensivstationen. Der Rat mahnte aber ausdrücklich ein besonnenes Vorgehen an. 

Bestätigung der Gesetzeslage:

Eigentlich ist das Auslaufen der Schutzmaßnahmen am 19. März längst im Infektionsschutzgesetz geregelt. Der Bundestag könnte die Gültigkeit aber einmalig um drei Monate verlängern. Bereits im Oktober hatten die Ampel-Parteien vorgeschlagen, dass Corona-Auflagen längstens bis zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 gelten sollten. Dann wuchs im Herbst noch vor Omikron eine vierte Corona-Welle mit der Delta-Variante und vielen Kranken. Dennoch wurde die vorher gültige epidemische Notlage als Basis von Corona-Einschränkungen nicht verlängert - aber als Übergangsregelung wurden zahlreiche Beschränkungen zunächst weiter ermöglicht.

Noch nicht abgeschafft werden soll mit dem Frühlingsanfang die Maskenpflicht. Nach dem ersten Vorschlag für die Bund-Länder-Runde soll dafür der Bundestag die Rechtsbasis für «niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen» über den 19. März hinaus schaffen. Bei Bedarf soll die Regierung zudem nötige Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten.

Weitere Vorschläge:

Betont wird die Bedeutung der Eigenverantwortung, etwa beim Testen oder bei Hygienemaßnahmen. Bei der Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal wird der Spielraum der Gesundheitsämter bekräftigt - Betretungsverbote sollen nur «die letzte Stufe» sein. Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus sollen nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut (PEI/RKI) allein treffen können. Im Januar hatten eine Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate und eine Änderung bei Johnson&Johnson-Impfungen für Kritik gesorgt - die Politik hatte RKI und PEI erst kurz davor ermächtigt. 

Was in der Debatte vor Mittwoch vorherrscht:

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte der dpa: «Als erstes kann 2G im Handel bundesweit abgeschafft und in der Gastronomie von 2G plus auf 2G umgestellt werden.» Zudem sollten bundesweit 50 Prozent der Zuschauer im Sport mit einer begrenzten Höchstzahl und 75 Prozent in der Kultur zugelassen werden. Der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai forderte ein Ende aller Corona-Maßnahmen binnen fünf Wochen: «Wir müssen den Menschen in unserem Land zeigen, dass ein Ende der freiheitseinschränkenden Maßnahmen unmittelbar bevorsteht.» Eine Verlängerung der derzeitigen Regelungen hielte er «für absolut falsch».

Weitere Schritte bei Corona:

Mögliche Öffnungen sind kein Signal für ein Ende von Corona. «Spätestens im Herbst» bestehe das Risiko erneuter Infektionswellen, zitiert das erste Papier für die MPK den Expertenrat. «Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.» Die Grünen hoffen, dass die geplante Bundestagsdebatte über eine Impfpflicht spätestens am Freitag beginnt, wie die designierte Parteivorsitzende Ricarda Lang sagte. Noch ist ungewiss, ob ein Antrag für eine Impfpflicht eine Mehrheit bekommt. Vor diesem Hintergrund begrüßte SPD-Chefin Saskia Esken, dass auch die Union eigene Eckpunkte vorgelegt hat. 

Die vorgeschlagenen Schritte auf einen Blick:

Im ersten Schritt

  • soll die Obergrenze bei privaten Zusammenkünften für Geimpfte und Genesene von derzeit zehn erhöht werden. Denkbar ist eine Verdoppelung auf 20. Allerdings herrscht hier noch keine Einigung.
  • Für Ungeimpfte ändert sich bis 19. März zunächst nichts.
  • Im Einzelhandel sollen alle Zugangsbeschränkungen fallen und nur noch eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Die Länder können allerdings eine eigene FFP2-Maskenpflicht beschließen.
  • Bei überregionalen Großevents - darunter auch Sportveranstaltungen - können die 2G- oder die 2G-plus-Regelung gelten.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen wird die Auslastung begrenzt. Im Entwurf ist die Marke von 40 Prozent sowie höchstens 4000 Zuschauenden vorgeschlagen.
  • Bei Veranstaltungen im Freien ist eine Begrenzung von 60 Prozent oder 25.000 Zuschauenden angedacht.
  • Dabei sollten bei Großevents medizinische Masken (möglichst FFP2) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

Im zweiten Schritt

  • soll ab 4. März in der Gastronomie die 3G-Regel gelten. Das heißt, dass dann Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang haben.
  • Gleiches soll für Übernachtungsangebote gelten.
  • In Diskos und Clubs soll die 2G-plus-Regel gelten, Zugang haben also Geimpfte oder Genesene mit tagesaktuellem Test sowie Geboosterte.

Im dritten Schritt ab 20. März

  • sollen alle "tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen, darunter die Homeoffice-Pflicht. Das Arbeiten von daheim soll aber ausdrücklich weiter ermöglicht werden - "wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen" und dies "im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes
    liegt".

(Mit Material der dpa)


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