Egal ob Handwerksbetrieb, Restaurant oder Hotel. Google-Bewertungen haben für Unternehmen einen enormen Stellenwert und beeinflussen die Entscheidungen der potentiellen Kundschaft. Deswegen ist der Internetgigant Google dazu verpflichtet, ungerechtfertigte Negativbewertungen schnell zu löschen. Das hat das Landgericht Köln nun erneut bestätigt und erlies eine einstweilige Verfügung. Google hatte zuvor auf einen Löschantrag nicht schnell genug reagiert.
Wie das Portal LTO berichtet, ging es in dem Fall um ein Unternehmen aus der Pharmabranche, das von einem anonymen Nutzer eine 1-Sterne-Bewertung erhalten hatte - ohne Begleittext. Per Anwalt forderte das Unternehmen den US-Konzern auf, die Bewertung zu löschen. Google antworte jedoch, dass sich die Bearbeitung der Anfrage aufgrund der Corona-Pandemie verzögern könne.
Weil zwei Wochen später noch immer keine Löschung vorgenommen wurde und der Internetkonzern auf weitere Aufforderungen nicht reagierte, schaltete das Pharmaunternehmen das Gericht ein und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen Google. Das Landgericht Köln kam dem Antrag nun nach und droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an für den Fall, dass die Bewertung weiterhin öffentlich bleibt.
Laut Gericht habe das Pharmaunternehmen glaubhaft machen können, dass die Bewertung willkürlich vorgenommen worden sei. Außerdem hätte Google in dem aktuellen Fall schneller handeln müssen. Der pauschale Verweis auf die Pandemie-Situation reiche nicht aus, um die Bearbeitungsfrist zu rechtfertigen, so das Landgericht.
Offenbar ist der Fall des Pharmaunternehmens keine Seltenheit. Das bestätigt auch Dr. Jörn Claßen, der das Unternehmen vertritt. In zwei Wochen habe er bereits drei einstweilige Verfügungen gegen Google erwirkt. Weitere seien laut Claßen „in der Pipeline“. Der Jurist erhofft sich nun eine Signalwirkung, die Google zum Umdenken bewegen könnte. Ansonsten drohe dem Internetriesen eine ganze Verfügungswelle.