Ab 26. Juni will Meta, der Betreiber von Facebook und Instagram, auf diesen Plattformen geteilte Inhalte nutzen, um seine KI-Modelle zu trainieren. Dazu zählen Beiträge, Fotos und Bildunterschriften - auch solche, die nur für Freunde oder eine begrenzte Gruppe sichtbar sind, wie es der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf Basis der Meta-Ankündigung vermutet. Direktnachrichten seien jedoch ausgeschlossen.
So legen Sie Widerspruch ein
Wer nicht möchte, dass seine Daten für die KI-Entwicklung von Meta verwendet werden, kann laut vzbv über ein Formular Einspruch erheben:
- Für Instagram öffnen Sie Ihre Profilseite und tippen auf die drei Striche rechts, um die Einstellungen zu öffnen. Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf das Menü «Info». Wählen Sie dann «Datenschutzrichtlinie» und tippen Sie im oben erscheinenden Textkasten auf den Link «Widerspruchsrecht».
- Für Facebook öffnen Sie Ihre Profilseite (Chronik) und klicken oben rechts auf Ihr Profilfoto (Browser) oder tippen auf die drei Striche rechts (App). Wählen Sie dann «Einstellungen und Privatsphäre» und anschließend «Einstellungen». Scrollen Sie herunter zum Abschnitt «Datenschutzrichtlinie» und klicken oder tippen Sie im Textkasten auf den Link «Widerspruchsrecht», so der vzbv.
Im «Einspruchsformular» geben Sie zunächst Ihr Wohnsitzland und eine E-Mail-Adresse an. Falls Sie mehrere Konten bei Meta haben und für sie jeweils verschiedene E-Mail-Adressen verwenden, müssen Sie laut vzbv für jede Adresse ein separates Formular ausfüllen.
Anschließend müssen Sie im Feld «Bitte teile uns mit, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt» Ihre Bedenken äußern. Zum Beispiel könnte man eintragen: «Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen» oder «Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI», schlagen die Verbraucherschützer vor.
Meta urteile dann darüber, ob die Gründe für den Einspruch höher zu bewerten seien als die eigenen Geschäftsinteressen, erläutert die vzbv. Der Verband schreibt aber auch, dass erste Berichte von Betroffenen positiv klingen würden: Demnach habe Meta deren Widersprüche angenommen – ohne dass sie eine lange Begründung geschrieben hätten.
Was tun, wenn Meta den Widerspruch ablehnt?
Doch was ist, wenn Meta den Einspruch gegen die Datenverarbeitung für KI ablehnen sollte? Dann gibt es laut den Verbraucherschützern drei Möglichkeiten:
1) Keine Beiträge mehr veröffentlichen.
2) Die Facebook- und Instagram-Konten ganz löschen.
3) Sich von Expertinnen und Experten beraten lassen beziehungsweise mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei rechtlich gegen die Datennutzung vorgehen.