Der Deutsche Tourismusverband feiert in diesem Jahr ein Jubiläum: Seit 30 Jahren zeichnet der Verband Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit Sternen aus und setzt damit Maßstäbe für Qualität und Transparenz im deutschen Tourismus.
Als das Sterne-System 1994 eingeführt wurde, basierte die Bewertung der Ferienunterkünfte noch auf einer Selbstauskunft der Gastgeberinnen und Gastgeber. Im Laufe der Jahre hat sich das System kontinuierlich weiterentwickelt. Die Einführung des Lizenz- und Prüfersystems war ein entscheidender Schritt. Heute werden die Ferienunterkünfte von geschulten DTV-Prüferinnen und -Prüfern vor Ort begutachtet und nach einheitlichen Kriterien klassifiziert.
Heute sind rund 26.000 Ferienhäuser und Ferienwohnungen zwischen Nordsee und Alpen mit DTV-Sternen ausgezeichnet. „Die DTV-Klassifizierung ist zu einem unverzichtbaren Qualitätsmerkmal für Ferienunterkünfte geworden“, betont Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands. „Sie bietet Gästen eine verlässliche Orientierung und schafft Vertrauen. Für Gastgeberinnen und Gastgeber ist sie ein wichtiges Marketinginstrument, das die Buchungszahlen steigert.“
Vorteile für Gäste und Gastgeber
Durch die Sternebewertung können Gäste gezielt nach Ferienunterkünften suchen, die ihren individuellen Ansprüchen entsprechen. Sie wissen, was sie erwartet und können ihre Urlaubsplanung sicherer gestalten. Für Gastgeber ist die Klassifizierung ein transparentes und bundesweit einheitliches System, das ihnen die Möglichkeit gibt, sich von der Konkurrenz abzuheben. Die Sterne sind ein Qualitätssiegel, dass das Vertrauen der Gäste stärkt und zu einer höheren Auslastung führt.
Das Klassifizierungssystem befindet sich in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Alle drei Jahre werden die Kriterien überprüft und gegebenenfalls angepasst. „Wir passen das System regelmäßig an die sich verändernden Bedürfnisse der Gäste, Gastgeberinnen und Gastgeber an“, so Norbert Kunz. „Ende November 2024 werden wir die Ergebnisse der aktuellen Überarbeitung bekannt geben und die neuen Kriterien ab 2025 anwenden.“