Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Umfragen zu den jährlich erscheinenden Statistiken haben die kulinarischen Genüsse als einen der Haupttreiber und als Schlüsselfaktor der Loyalität von Nordsee-Gästen zur Region erkannt.

Im Sommer ist die Nachfrage nach Flügen groß. So groß, dass Fluggesellschaften sie mit ihrer Flotte nicht immer komplett bedienen können. Eine Lösung sorgt mitunter für Verwunderung am Flughafen.

Die Planungen für eines der größten Tourismusprojekte in MV laufen, aber sie verzögern sich. Es geht um das Bernstein-Resort auf der Halbinsel Pütnitz. Das Vorhaben ist nicht unumstritten. Geplant sind ein Center Parc und eine Sport- und Erlebniswelt.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus begrüßt zum 1. Juli zwei weitere Unternehmen als Mitglieder: die Grand Metropolitan Hotels und die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH. Damit gehören der DZT insgesamt 63 Mitglieder an.

Wenn ein Hotel sich 1,3 Kilometer vom Strand befindet, sind das dann wenige Gehminuten? Mit dieser Frage befasste sich das Amtsgericht München - und kam zu einer eindeutigen Antwort.

An beliebten Urlaubsorten regt sich immer mehr Widerstand gegen die Touristenmassen und ihre Auswirkungen. Deutsche Urlauber bekommen davon bislang aber wenig mit, wie eine Umfrage zeigt.

Heerscharen von Touristen verstopfen Gassen und Plätze. Anwohner sind genervt, wie jüngst Proteste auf Mallorca, den Kanaren und in Granada gezeigt haben. Jetzt werden Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Übertourismus stellt eine ernste Herausforderung für viele beliebte Reiseziele weltweit dar. Aber wissen die deutschen Reisenden überhaupt, worum es sich bei diesem Phänomen dreht und wie schätzen sie die eigene Rolle ein?

Die deutschen Unternehmen und öffentlichen Institutionen haben sich ihre Geschäftsreisen im Jahr 2023 wieder deutlich mehr kosten lassen. Wie die aktuelle VDR-Geschäftsreiseanalyse 2024 belegt, stiegen die Ausgaben um 72 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Im Rahmen des ÖHV-Urlaubsradars hat die Österreichische Hoteliervereinigung Österreicher nach ihren Urlaubsplänen für die heißesten Monate des Jahres befragt: Drei Viertel machen im Sommer Urlaub, jeder Zweite im Inland.