Letzte Generation blockiert Flughäfen: Das können Reisende tun

| Tourismus Tourismus

Protestaktionen von Klimaaktivisten haben an mehreren Flughäfen in Deutschland den Flugverkehr gestört - mitten in der Sommerferienzeit lässt das viele aufhorchen, die noch mit dem Flieger in den Urlaub wollen. Sie fragen sich: Was ist, wenn an unserem Reisetag der Airportbetrieb durch solche Proteste lahmgelegt wird?

Welche Rechte habe ich in einer solchen Situation?

Betroffenen Fluggästen stehen auch in solchen Fällen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. So haben sie je nach Flugdistanz schon bei einer Verspätung ab zwei Stunden das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Airport.

Ab einer Verspätung bei Kurzstreckenflügen von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen von drei Stunden und bei Fernstreckenflügen von vier Stunden muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum «frühestmöglichen Zeitpunkt» zum Ziel anbieten - durch Umbuchung auf einen anderen Flug zum Beispiel.

Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Bei Flugstreichungen haben Reisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen. Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, ist die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern.

Wo gibt es mehr Informationen dazu?

Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen («selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/flug/»). Einen guten Überblick gibt es auch auf der Website der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr unter «schlichtung-reise-und-verkehr.de/service/ihre-rechte/rechte-flugreisen/». An die Schlichter können sich Betroffene außerdem kostenfrei wenden, wenn es mit der Airline etwa Streit um Erstattungen gibt.

Im Detail können Passagiere ihre Rechte zudem auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen (http://dpaq.de/92Lpy). Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen.

Gibt es Ansprüche auf Ausgleichszahlung als Entschädigung?

Wahrscheinlich in diesem Fall eher nicht. Nach Einschätzung des Fluggastrechte-Portals Flightright handelt es sich bei den Protesten der Klimaaktivisten aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand.

Anders gesagt: Die Airlines trifft an den Problemen keine Schuld, entsprechend müssen sie wohl nicht sogenannte Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro zahlen, die Passagieren laut EU-Regelung sonst in vielen Fällen bei kurzfristigen Annullierungen oder bei größeren Flugverspätungen je nach Flugdistanz zustehen.

Auch jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Flughafen dürften nach einer Einschätzung von Flightright wohl ausgeschlossen sein. Der Airport dürfte nur «in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften». Das sei regelmäßig nicht zu erwarten. 

Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet?

Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mecklenburg-Vorpommern freut sich auf die Eröffnung eines imposanten Bauwerks auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst: Die nagelneue Seebrücke in Prerow – mit 720 Metern die längste der Ostsee – steht kurz vor der Fertigstellung.

Venedig will hart gegen die Auswirkungen des Massentourismus durchgreifen. Nach der Einführung eines Eintrittgeldes werden in der Lagunenstadt nun auch Reisegruppen auf maximal 25 Personen begrenzt.

Mit der „Grundlagenuntersuchung Fahrradtourismus in Deutschland“ ist zum 1. Juli 2024 ist ein neues Projekt gestartet, mit dem der DTV grundlegende Daten zu Reiseverhalten und Zielgruppen erfasst und analysiert.

Das Auto bleibt ungeachtet aller Klimadiskussionen laut einer neuen Umfrage für eine Mehrheit der Urlauber beliebtestes Verkehrsmittel auf der Fahrt in die Sommerferien. Demnach wollen in diesem Sommer 52 Prozent der 5.000 Befragten verreisen, und von diesen wiederum 55 Prozent mit einem Verbrenner-Pkw. Lediglich 8 Prozent wollen die Bahn nehmen.

Mit dem Wachstum des globalen Tourismus stehen viele europäische Städte vor der Herausforderung, den Ansturm von Touristen zu bewältigen. Beliebte Destinationen wie Dubrovnik, Venedig oder Florenz ziehen jährlich Millionen von Besuchern an.

Ob vom Wandern in den Bergen, vom Liegestuhl am Pool oder vom Café aus dem Museum – für die allermeisten gehören Grüße aus dem Urlaub fest zur Sommerzeit dazu. Und das am liebsten per Telefon oder Messenger. Aber auch die Postkarte ist noch nicht Geschichte.

Mitten in der Hochphase der Hauptreisezeit legt der Deutsche Reiseverband (DRV) seine aktuelle Prognose für das gesamte Reisejahr 2024 vor: Der erwartete neue Spitzenwert entspricht einem Umsatzwachstum von sechs Prozent.

Der Deutsche Tourismusverband begrüßt die Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbunds, die Bewerbung für die Olympischen Spiele weiter voranzubringen und Gespräche mit dem IOC zu starten.

Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich.

Wer in den Urlaub fährt, nimmt den geliebten Vierbeiner gerne mit auf Reisen. Seite an Seite mit dem Hund sind die Deutschen am häufigsten in vertrauten Gefilden unterwegs. Das hat eine Datenanalyse von Interhome ergeben.