Ein US-Gericht hat entschieden, dass Booking.com gegen den Computer Fraud and Abuse Act verstoßen hat, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Das Geschworenengericht in Delaware befand, dass Booking.com auf Teile der Ryanair-Website zugegriffen hat - „mit der Absicht zu betrügen“.
Die irische Fluggesellschaft erklärte, das Urteil werde dazu beitragen, das unerlaubte Scraping durch Buchungsseiten zu beenden.
Booking.com zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und beabsichtigte, Berufung einzulegen.
Ryanair hat in den letzten Jahren eine Reihe von rechtlichen Schritten gegen Buchungsplattformen von Drittanbietern eingeleitet, die ihre Tickets ohne Genehmigung weiterverkaufen.
Ryanair behauptet, dass diese Unternehmen, die Screen-Scraping-Software verwenden, um Tickets zu finden und weiterzuverkaufen, zusätzliche Gebühren erheben und es der Fluggesellschaft erschweren, die Passagiere zu kontaktieren.
Ein Geschworenengericht am Bezirksgericht von Delaware befand einstimmig, dass Booking.com gegen den Computer Fraud and Abuse Act verstoßen und einen Dritten dazu veranlasst habe, ohne Genehmigung auf Teile der Ryanair-Website zuzugreifen, und zwar „mit der Absicht zu betrügen“, so das am späten Donnerstag veröffentlichte Urteil.
Bei Booking sieht man das anders. Das Unternehmen bleibe bei seiner Auffassung, dass die Möglichkeit für Kunden, Tarife in der gesamten Reisebranche abzurufen und zu vergleichen, die Wahlfreiheit der Verbraucher fördere, heißt es. Deshalb plane man, Berufung einzulegen.
„Wir erwarten, dass dieses Urteil der Internetpiraterie und den überhöhten Preisen ein Ende setzen wird, die sowohl Fluggesellschaften als auch anderen Reiseunternehmen und Verbrauchern durch die rechtswidrigen Aktivitäten der OTA-Piraten (Online-Reisebüro-Piraten) auferlegt werden“, sagte Ryanair-Chef Michael O'Leary in einer Erklärung.
Er hofft, dass das Urteil die Verbraucherschutzbehörden in ganz Großbritannien und Europa dazu zwingen wird, Maßnahmen zu ergreifen, um Screen Scraping und überhöhte Preise für Flüge und Zusatzleistungen zu verbieten.