Pauschalreisen: Was bei mangelhaften Hotelzimmern gilt

| Tourismus Tourismus

 Es ist ein Klassiker unter den Urlaubsärgernissen: Das Hotelzimmer gefällt nicht. Doch wann darf man ein Neues verlangen? Und wann gibt es nach der Reise sogar Geld vom Veranstalter zurück? Der Reiserechtler Prof. Ernst Führich erklärt anhand verschiedener Gerichtsentscheidungen, was in solchen Fällen bei Pauschalreisen gilt.

Herr Führich, keine schöne Aussicht, eine durchgelegene Matratze oder Risse in den Badfliesen – an einem Hotelzimmer kann einen vieles stören: Was muss ich als Pauschalurlauber hinnehmen und was nicht?

Ernst Führich: Haben Sie eine Pauschalreise – zum Beispiel einen Flug mit Hotel bei einem Reiseveranstalter – gebucht, liegt nur dann ein Reisemangel vor, wenn das Zimmer vor Ort nicht dem Vertragsinhalt entspricht, also etwa der Beschreibung im Prospekt oder auf der Website. Wird dann nicht umgehend Abhilfe geschafft, können Sie den Reisepreis mindern, und zwar anteilig pro betroffenem Tag.

Einige Beispiele: Das Amtsgericht Hamburg gewährte Reisenden bei beschädigtem Bett und Nachtkästchen 5 Prozent Minderung, das Amtsgericht Düsseldorf bei einem Bad ohne Licht und Föhn ebenfalls 5 Prozent. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach in einem Fall bei defekter Balkontüre, Matratze und Schranktüre 17 Prozent zu.

Allgemein kann man sagen: Zimmereinrichtungen müssen stets funktionieren und gereinigt sein, Warmwasser ist Standard. Geringe Strom- und Wasserausfälle sind aber als Unannehmlichkeiten hinzunehmen. Bei starken Störungen wurden von Gerichten aber auch schon Minderungen von 5 bis 50 Prozent zugesprochen.

Der Veranstalter muss auch für die Heizung einstehen, wobei diese im Süden grundsätzlich nicht Standard ist. Für Kälteperioden muss jedoch Vorsorge getroffen werden, die Mindesttemperatur im Zimmer beträgt 20 Grad. Eine zugesagte Klimaanlage muss nicht nur existieren, sondern auch funktionieren. Ein kurzer Ausfall und Geräusche sind aber hinzunehmen, wenn Schlafen noch möglich ist.

Was ist, wenn man in einem anderen Zimmer als dem gebuchten untergebracht wurde – und etwa der versprochene Balkon mit Meerblick fehlt?

Führich: Hier ist wichtig: Meerblick und Balkon müssen als Sonderwunsch in der Reisebestätigung aufgeführt sein, ein Prospektfoto allein genügt hier nicht. Wenn beides vonseiten des Veranstalters zugesichert wurde, haben die Gerichte in solchen Fällen eine Minderung zwischen 5 und 10 Prozent des Tagespreises gewährt.

Das ist aber nur ein Beispiel: Wird man in einem anderen Zimmer als dem gebuchten untergebracht, kann die Minderung auch viel höher ausfallen. So wurden in einem Fall die schnarchende Oma und zwei Kinder nicht wie gebucht in einem Appartement auf einem Atoll, sondern im Doppelzimmer der Eltern mit Einzelbetten und Couch unterbracht: Das gab 30 Prozent Minderung.

Eine fehlende räumliche Trennung, wenn eigentlich separate Schlafzimmer gebucht wurden, führte in einem anderen Gerichtsentscheid zu einer Minderung um 15 Prozent des gesamten Reisepreises.

Manchmal kommt es auch vor, dass man vor Ort in ein anderes Hotel umgebucht wird – was gilt dann?

Führich: Selbst wenn es nach Standard und Lage eine gleichwertige Ersatzunterkunft ist, liegt ein Reisemangel vor. Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil, dass dann eine Minderung von 10 bis 25 Prozent zu gewähren ist, da die zugesicherte Unterkunft nicht eingehalten wird.

ZUR PERSON: Prof. Ernst Führich ist Mitgründer der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. Der Jurist hatte von 1986 bis 2013 den Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, Arbeitsrecht und Reiserecht an der Hochschule Kempten inne. Führich pflegt die Kemptener Reisemängeltabelle, die online kostenfrei abrufbar ist und anhand konkreter Urteile Orientierung gibt, was Reisenden bei bestimmten Urlaubsmängeln an Entschädigung zustehen könnte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Allein reisen und Solo-Restaurantbesuche gewinnen unter Deutschen zunehmend an Beliebtheit. Das will die Reisesuchmaschine KAYAK in Kooperation mit der Restaurant-Buchungsplattform OpenTable herausgefunden haben.

Wenn es um die Wahl des nächsten Reiseziels geht, spielt Social Media für viele noch eine untergeordnete Rolle. Während Social Media bisher nur bei 32 Prozent der Reisenden schon einmal den Ausschlag gab, den Koffer zu packen, sieht es bei der jüngeren Generation ganz anders aus.

Der heutige Welttourismustag steht unter dem Motto „Tourismus und Frieden“. Die Botschaft lautet: Reisen baut Brücken, fördert den kulturellen Austausch und trägt zur Förderung des Friedens weltweit bei.

Der Nordsee Tourismus Report 2024, der auf einer Befragung von 7.500 Gästen beruht, prognostiziert einen deutlichen Besucherrückgang an der Nordsee. Ferner nehmen die Gäste den Mangen an Mitarbeitern in den Betrieben deutlich stärk wahr als zuvor.

Barrierefreiheit ist für Nordseeurlauber ein wichtiges Buchungskriterium, zeigt eine Umfrage. Das gilt für Unterkünfte ebenso wie für Freizeitangebote. Experten sehen Nachholbedarf - und eine Chance.

Die Kreuzfahrt Guide Awards wurden am Dienstag zum 14. Mal in Hamburg verliehen. Eine 18-köpfige Jury wählte aus 32 nominierten Schiffen acht Sieger. Hinzu kam der Leserpreis.

Die Strände werden auf Mallorca immer kleiner. Das Rathaus in Palma reagiert und kündigt Maßnahmen an. Auch andere spanische Regionen kämpfen mit dem Problem.

Warum kommt es in manchen touristischen Zielgebieten zur Überfüllung, was sind die Ursachen und wie kann die Tourismusbranche gemeinsame Lösungsansätze finden? Das haben sich der DRV und der BTW gefragt und einen Roundtable zum Thema Overtourism ins Leben gerufen.

Reisen im Ruhestand kann eine wunderbare Möglichkeit sein, die Welt zu entdecken und neue Erfahrungen zu sammeln. Viele nutzen diese Zeit, traumhafte Reiseziele zu besuchen. Mit mehr Zeit und oft auch den nötigen finanziellen Mitteln stehen zahlreiche Möglichkeiten offen. Dabei ist es wichtig, Reiseziele zu wählen, die auch gut auf die Bedürfnisse älterer Reisender abgestimmt sind.

Oft sind es Urlauber, die durch einen Tritt mit der Taucherflosse oder andere unbedachte Berührungen zur Zerstörung beitragen. Das Hotel Villa Le Corail Gran Meliá hat hingegen eine Initiative ins Leben gerufen, die umweltbewussten Tourismus und Meeresschutz zu vereinen versucht.