An den Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck wieder verschärft. Passagiere dürfen ab dem 1. September Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. Darauf weisen die Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin.
Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen.
Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. «Auch größere Flaschen konnten im Handgepäck bleiben», sagt ein Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss.