Nach Stürzen auf schwankenden Kreuzfahrtschiffen steht Passagieren kein Schmerzensgeld von der Reederei zu. Laut der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ besteht für die Reederei keine besondere Versicherungspflicht. So müssen beispielsweise auch keine speziellen Haltegriffe in den Kabinen installiert werden. Das hat das Amtsgericht Rostock in einem aktuellen Urteil entschieden. Geklagt hatte eine Kreuzfahrtpassagierin, die bei unruhiger See in ihrer Kabine stürzte und sich das Becken brach. Das Gericht wies die Klage ab, die Frau hätte wissen müssen, dass Kreuzfahrtschiffe schwanken.