Sorgen Unwetter und Sturm für Verkehrsbehinderungen oder verspäten sich Züge, müssen Arbeitnehmer trotzdem pünktlich sein. «Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. «Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: Ohne Arbeit kein Lohn», sagt Bredereck. Im Zweifel kann es also sein, dass Wochenendpendler, die feststecken oder erst später ins Büro kommen können, kein Gehalt bekommen für die Zeit, in der sie nicht da waren.
Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten - oder die verlorene Zeit nachzuholen, so der Fachanwalt. Viele Arbeitgeber hätten im Falle von Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Sturms Verständnis, wenn Mitarbeiter zu spät kommen.
Wer dagegen kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, fragt sich vielleicht, ob der ihn für das Zuspätkommen abmahnen kann. «Da kommt es drauf an, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft», stellt Bredereck klar. Einen Sturm müsse man aber nicht mit all seinen möglichen Konsequenzen vorhersehen, so Brederecks Einschätzung.
Herrschen aber schon seit mehreren Tagen schwierige Wetterbedingungen wie Glatteis oder Schnee, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen.