Ein 53-jähriger Masseur ist wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen in einem Wellness-Hotel im Oberallgäu zu einer Freiheitsstrafe von 1,6 Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem erhielt er ein vierjähriges Berufsverbot als Masseur und muss den beiden Opfern je 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ob die Ausländerbehörde Schritte zur Ausweisung des Mannes einleitet, ist noch unklar.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, die Frauen bei Massagen im Wellnessbereich des Hotels im Intimbereich berührt zu haben. In einem Fall rieb er zudem sein bekleidetes Geschlechtsteil am Kopf einer Frau. Die Frauen, die eine Massage zur Entspannung gebucht hatten, fühlten sich durch die Übergriffe überrascht, hilflos und schutzlos. Die Staatsanwältin wies eindringlich auf die psychische Belastung der Opfer hin und fragte. Als besonders strafverschärfend wertete sie, dass der Angeklagte die Taten zunächst geleugnet und dann doch zugegeben habe.
Der Verteidiger wies darauf hin, dass der Masseur jährlich bis zu 1.800 Menschen behandelt habe und bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Dennoch bleibt der Fall ein schwerwiegendes Beispiel für einen Vertrauensbruch in einem sensiblen Bereich wie der Wellness-Branche.