War es Totschlag oder doch Mord? Diese Frage muss das Landgericht Magdeburg in einer Neuauflage des Prozesses um den Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen (Landkreis Börde) klären. Seit Montag verhandelt die Jugendstrafkammer wieder gegen zwei bereits verurteilte 22 und 24 Jahre alte Männer. Gegen sie hatte das Landgericht im September 2021 wegen Totschlags eine Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten sowie eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verhängt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aufgrund von Revisionen teilweise auf (Tageskarte berichtete). Demnach steht zwar fest, dass die Angeklagten ihr Opfer vorsätzlich töteten und ein Totschlag vorliegt. Das Landgericht muss nun aber prüfen, ob nicht doch ein Mord vorliegt.
Im vergangenen Jahr war beim Urteil festgestellt worden, dass die beiden jungen Männer den Hotelier im Oktober 2020 zu Tode prügelten. Bei beiden war ein hoher Blutalkoholspiegel festgestellt worden.
Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatten die Männer am frühen Morgen des 16. Oktober in Osterweddingen ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels geparkt. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab. Wegen der lauten Musik aus dem Auto wachte die Frau des Hoteliers auf und weckte ihren Mann. Er ging daraufhin nach unten und stellte die Randalierer zur Rede.
Die beiden griffen den 58-jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Der Hotelier erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte an seinem Mageninhalt.
Das Landgericht hat für die Neuauflage des Prozesses weitere Verhandlungstage am 12., 19. und 20. Dezember angesetzt. (dpa)