Ein 33 jähriger Mann aus Ludwigshafen war mit dem Service und dem Essen in einer Filiale der FastFood-Kette McDonalds dermaßen unzufrieden, dass er die Polizei alarmierte.
Die eingesetzten Beamten nahmen sich dem Sachverhalt an, mussten dem unzufriedenen Bürger jedoch mitteilen, dass sein Anliegen kein Anlass für ein polizeiliches Einschreiten bietet.
Ihm wurde geraten, sein Beschwerdeanliegen an die Beschwerdestelle der FastFood-Kette weiterzuleiten und zukünftig eine andere Filiale der Kette zu nutzen. Hiermit war der Beschwerdeführer einverstanden.