Das Landgericht München hat einen 43-jährigen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er im vergangenen Jahr im Augustiner-Zelt auf dem Oktoberfest einen Kontrahenten geschlagen hatte. Das Opfer war im Anschluss an einer Gehirnblutung verstorben. Wie unter anderem die Augsburger Allgemeine berichtet, sprach die Richterin von einer Spontantat und „typischem Wiesn-Gebalze“.
Den Berichten zufolge soll sich das Opfer zuvor ordinär verhalten und eine Bekannte des Täters belästigt haben. Mit dem Urteil ging das Gericht sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Dennoch gab das Gericht dem Verurteilten eine Chance und schickte den alkohol- und opiatabhängigen Mann in eine Entzugsklinik. Verläuft die zweijährige Entziehungskur erfolgreich, und der Verurteilte greift auch im Anschluss für fünf Jahre weder zur Flasche noch Tabletten, könnte die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.