Anspruch auf Teilzeit: Was gilt für Arbeitnehmer?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Vollzeitstelle passt für viele nicht zu den persönlichen Lebensentwürfen. Für andere wiederum ist es schlicht nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten - wegen familiärer Verpflichtungen etwa. Stellt sich die Frage: Haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten?

«Ja, grundsätzlich hat man einen Anspruch», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Das Recht auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. «Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird», steht dort in Paragraf 8.

Der Anspruch bestehe aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, schränkt Johannes Schipp ein. Zum einen muss der eigene Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Wichtig sei zudem das richtige Vorgehen bei der Beantragung. Die Verringerung der Arbeitszeit muss man dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Beginn in Textform mitteilen. Das ist auch per Mail möglich. Außerdem müssen Arbeitnehmer angeben, wie sie die Arbeitszeit verteilen möchten.

Sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, muss der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers in der Regel zustimmen. Seine Entscheidung muss er innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, «spätestens einen Monat vor gewünschtem Beginn der Teilzeittätigkeit», so Schipp. «Wenn bis dahin nichts passiert, dann bleibt es bei den Wünschen des Arbeitnehmers und die Teilzeit gilt als bewilligt.»

Es sei bei Teilzeitverlangen aber gar nicht so selten, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können, so Schipp. Vor Gericht sei es für Arbeitgeber jedoch nicht einfach, dringende betriebliche Gründe geltend zu machen, die gegen einen Teilzeitwunsch sprechen. «Die Latte liegt da ziemlich hoch», sagt der Arbeitsrechtler.

Denkbar sei beispielsweise, dass der Arbeitgeber keine Fachkraft finden kann, die offene Arbeitszeiten der Teilzeitkraft abdecken könnte, weil es sich um eine hoch spezialisierte Tätigkeit handelt.

Geht es allerdings darum, wie genau die Teilzeit gestaltet wird, haben Arbeitgeber schon eher Chancen, sich im Streitfall vor Gericht durchzusetzen, so die Einschätzung des Arbeitsrechtsexperten. So wird der Arbeitgeber es ablehnen dürfen, wenn zwei Teilzeitkräfte in seinem Unternehmen jeweils nur vormittags arbeiten wollen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?