Auch wer seinen Arbeitsvertrag vorzeitig und ohne wichtigen Grund kündigt, hat nach Einschätzung eines Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofes Anrecht auf Urlaubsersatzleistungen.
Das Grundrecht auf bezahlten Jahresurlaub umfasse auch den Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan am Donnerstag in Schlussanträgen zu einem laufenden Verfahren. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht demnach nationalen Regelungen entgegen, die eine Streichung von entsprechenden Ansprüchen ermöglichen.