Arbeit im Freien: Wie Beschäftigte sich vor UV-Strahlung schützen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeiten im Freien hat seine Tücken, vor allem im Sommer bei mehr oder weniger prallem Sonnenschein. Denn die UV-Strahlung kann der Haut immens schaden.

Viel draußen, und damit besonders gefährdet, sind laut IFA-Institut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baugewerbes, der Landwirtschaft und Rohstoffgewinnung, Mobilfunkmonteure, Müllwerker, Deponiearbeiter oder Kellnerinnen und Kellner. Doch zum Glück gibt es Schutzmaßnahmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Wird das Thema «UV-Schutz und Hautkrebs» noch immer unterschätzt?

In der Baubranche scheint es ein Bewusstsein dafür zu geben, dass Sonnenschutz wichtig ist. Darauf deutet zumindest eine Umfrage der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) von 2021 hin. Dort gaben 96 Prozent der Befragten an, dass sie die Gefahren von ultravioletten Strahlen beim Arbeiten im Freien kennen.

Und 85 Prozent stimmten zu, dass sie Sonnenschutz bei Arbeiten unter freiem Himmel wichtig finden. Befragt wurden fast 2500 Beschäftigte aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen.

Nichtsdestotrotz: Das Thema Sonnenschutz unterschätzen immer noch viele. «Ein Grund dafür ist, dass UV-Strahlung nicht sicht- oder anderweitig durch den Menschen wahrnehmbar ist», sagt Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin.

Schäden zeigen sich meist erst, wenn die Exposition bereits deutlich zu hoch war. Laut Biesel sind effektive Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen langärmeliger Kleidung immer noch bei vielen Menschen unbeliebt. Um Teil liegt dies auch an falschen Annahmen.

Welche Mythen zum Sonnenschutz halten sich hartnäckig?

Da gibt es einige. «Ein verbreiteter Mythos lautet: Gebräunte Haut schützt vor UV-Strahlung», erklärt Professor Frank Werner von der BG BAU. «Das stimmt nicht.» Mit der Bräunung signalisiert die Haut eine starke UV-Belastung.

Treffen Sonnenstrahlen auf die Haut, bildet sich das dunkle Farbpigment Melanin. Es schirmt die Zellkerne ab und versucht so, das Erbgut vor der Strahlung zu schützen - ein Kraftakt für die Haut. Durch diesen Schutzmechanismus erreicht sie jedoch gerade mal einen Lichtschutzfaktor von circa 4.

Ein weiterer Mythos: Durch das Vorbräunen im Solarium verringert man die Sonnenbrandgefahr. «Dem ist nicht so», sagt Frank Werner. Die Strahlenbelastung im Solarium entspreche ungefähr der einer Mittagssonne am Äquator, sagt er. Sie erzeugt eine Sofortbräune, die jedoch bald wieder nachlässt und kaum schützt. Dafür steige das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Solarien soll man seiner Meinung nach grundsätzlich meiden.

Wie können sich Beschäftigte im Beruf vor UV-Strahlung schützen?

Prinzipiell gilt: Alles tun, um eine Sonnenbestrahlung zu vermeiden. Die Schutzmaßnahmen sollten dem klassischen TOP-Präventionsprinzip folgen, rät Werner. «TOP» steht für technisch, organisatorisch, persönlich.

«Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Überdachungen, Wetterschutzzelte und Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen», sagt er. Darum muss sich der Arbeitgeber kümmern.

Sind diese Maßnahmen nicht umsetzbar oder ausreichend, braucht es ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen. «So können Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden verlegt werden, oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr, wenn die UV-Belastung geringer ist», empfiehlt Frank Werner.

Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren. Dabei wechseln Beschäftigte zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung, oder die Arbeit wird auf mehrere Leute verteilt.

Dann bleiben noch persönliche UV-Schutzmaßnahmen, etwa mit hohem Lichtschutzfaktor und langärmelige Kleidung mit UV-Schutz. Der UV-Standard 801 bietet hier Orientierung.

Was bringt Sonnencreme, wenn Beschäftigte den ganzen Tag schwitzen?

Hautbereiche, die nicht komplett mit Textilien verdeckbar sind, sollte man mit Sonnencreme schützen - etwa das Gesicht, die Ohren und die Handrücken. Frank Werner empfiehlt UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50.

«Dieser Schutz muss nach mindestens zwei Stunden erneuert werden.» Schwitzt die Haut, ist sie nicht ausreichend geschützt. Daher ist regelmäßiges Nachcremen entscheidend.

Wichtig ist, dass vor allem der Kopf, der Nacken, die Ohren und die Hände vor der Sonne geschützt sind. Handschuhe oder Helme mit Nackenschutz sind da hilfreich. Zum Schutz der Augen empfiehlt Werner zudem eine Sonnenbrille mit UV-Filterung.

Wo gibt es Unterstützung?

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten viele Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte an. Wer bereits berufsbedingte Hautprobleme hat, sollte frühzeitig Beratung von der Hautärztin oder dem Hautarzt suchen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dazu ein spezielles Hautarztverfahren an.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.