Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten gilt eine Kleinbetriebsklausel, die die Personalkostenbelastung verringert.

Neu ist das fünfstufige Tarifraster, das sich an der aktuellen Arbeitswirklichkeit der Branche und nicht mehr am traditionellen „französischen Modell“ orientiert. Anders als in der Vergangenheit wurde keine lineare Lohnsteigerung über alle Tarifpositionen hinweg vereinbart – die Erhöhungen fallen z.B. in der unteren Lohngruppe aufgrund der Mindestlohn-Vorgabe prozentual höher aus als in höheren Lohngruppen.

Hier wichtige Fakten im Überblick - Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie 

  • Einstiegslohn knapp über Mindestlohn: In der untersten Lohngruppe steigt das Entgelt um 14,3 % von bisher 10,76 EUR auf 12,30 EUR ab 1. Juli 2022. Es liegt damit knapp (2,5 %) über dem ab 1. Oktober geltenden Mindestlohn. Zum 1.10.2023 steigt der tarifliche Einstiegslohn für ungelernte Beschäftigte dann nochmals auf 12,60 Euro.
  • Der „Ecklohn“, also die Vergütung für Fachkräfte mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung im ersten Jahr ihrer Beschäftigung, steigt ab 1. Juli 2022 auf 14,30 EUR pro Arbeitsstunde (+ 8,9 %). Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine nochmalige Anhebung dieses sog. „Ecklohns“ um 8,4 %.
  • Auszubildende dürfen sich über eine deutliche Steigerung ihrer Vergütung freuen. Diese steigt ab 1. September 2022 um 100 Euro auf 900 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (+12,5%). Fürs zweite Lehrjahr wurden 1050 Euro (+ 16,7%), für das dritte Lehrjahr 1150 Euro (+15,9%) vereinbart. Die Anhebung der Ausbildungsvergütung erfolgt, anders als in den anderen Lohngruppen, nicht zweistufig, sondern in einer Stufe zum 1. September 2022 und gilt für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages.
  • Keinbetriebs-Regelung: Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte fällt die Personalkosten-Mehrbelastung durch den neuen Tarifvertrag geringer aus. Betrieben, die unter die Kleinbetriebsregelung fallen, ist es erlaubt, ihre Beschäftigten nach der jeweils nächstniedrigeren Tarifuntergruppe zu bezahlen. Erläuterung zur Handhabung der Kleinbetriebsregelung finden Betriebe in den FAQs zum neuen Tarifvertrag.

DEHOGA-Bewertung:
Zum Tarifabschluss erklären die Mitglieder der Tarifkommission des DEHOGA Baden-Württemberg: „Uns ist bewusst, dass der Abschluss an die Grenze der wirtschaftlichen Belastungsfähigkeit vieler Betriebe geht. In der Summe bedeuten die vereinbarten Lohnsteigerungen eine erhebliche Mehrbelastung für die Betriebe, im Vergleich mit Tarifabschlüssen in anderen Bundesländern fallen sie jedoch moderat aus. Das gilt besonders für Betriebe bis 10 Mitarbeiter, die die Kleinbetriebsklausel im Tarifvertrag nutzen können. Viel von dem, was jetzt im Tarifvertrag festgeschrieben wurde, ist bereits durch die Marktentwicklung und durch die anstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorweggenommen worden – der Verhandlungsspielraum war für die Arbeitgeberseite damit deutlich geringer als in früheren Jahren. Im Übrigen galt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt auch in tarifpolitischer Hinsicht sicherzustellen.“

+++ Hier Tarifverträge direkt erhalten +++


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Probleme stören weltweit Computersysteme. Betroffen sind Fluggesellschaften, Medien- und Telekommunikationsunternehmen. In Deutschland mussten unter anderem die Flughäfen Berlin und Hamburg zu Ferienbeginn zeitweise den Betrieb einstellen.

Eltern können für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist. Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zum Trotz, zeigen langjährige Trends klar, wer in der Familie zuständig ist.

Eine Umfrage von Kassenanbieter Lightspeed in diversen Ländern zeigt, wie unterschiedlich das Verhalten beim Trinkgeld ist. Mehr als die Hälfte der Deutschen spricht sich gegen die Abschaffung des Trinkgelds aus. Deutsche sind die großzügigste Trinkgeldgeber in Europa. Sechs Prozent der Befragten geben Trinkgeld für Technik.

Ein belastbares und aussagekräftiges Zahlenwerk ist für die Führung der Betriebe im Gastgewerbe elementar. ETL ADHOGA, das Netzwerk von Branchenspezialisten bei Deutschlands führender Steuerberatungsgesellschaft, hat für eben jenen besonderen Bedarf das modulare Konzept ETL ADHOGA Consulting entwickelt.

Die Einführung des Elterngeldes mit längeren Abwesenheiten vor allem von Müttern hat dauerhaft keine negativen Auswirkungen auf die Betriebe. Das hat eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergeben.

Wenn Kollegen gegeneinander arbeiten, hat das weitreichende Folgen: Die Produktivität sinkt und die Qualität der Arbeit leidet. Mehr noch: Kunden verlieren das Vertrauen, weil sie merken, dass die Mitarbeiter untereinander verstritten sind. Hier ist FÜHRUNG gefragt! Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Teurere Energie, Materialien und höhere Löhne: Der Mittelstand muss steigende Kosten bewältigen. Viele Unternehmen finden einen Ausweg, den letztlich auch Verbraucher spüren dürften.

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland ist nach vier Wochen erfolgreich zu Ende gegangen. Auch wenn Deutschland den Europameistertitel verpasst hat, war das Event auch aus Sicht der Tourismuswirtschaft ein Erfolg.

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Ein guter Anlass für Arbeitgeber, sich mit dem Thema Urlaub zu befassen und ihre Vorgehensweise zu überprüfen – gerade auch, um finanzielle Risiken für ihr Unternehmen zu vermeiden.

Bei einem Jobwechsel oder wenn sich der Vorgesetzte ändert, ist es wichtig, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Doch was tun, wenn die Bewertung von der eigenen Wahrnehmung abweicht oder schlichtweg unfair ist?