Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeugnis als ungerecht empfinden, sollten zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und nach den Gründen für die negative Bewertung fragen. Wird keine Lösung gefunden und eine Änderung des Arbeitszeugnisses verweigert, besteht laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Möglichkeit, einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend zu machen. Sollte er auch dann nicht freiwillig das Zeugnis ändern, kann der Gang vor das Arbeitsgericht helfen.
Beweise für Arbeitsleistung erforderlich
Bei Streitigkeiten über die Bewertung geht es nicht um klassische Noten, sondern um die genaue Beurteilung der erbrachten Leistungen. Laut Schipp gestaltet sich der Arbeitsgerichtsprozess folgendermaßen: «Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fälschlicherweise nur durchschnittliche Leistungen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er besser war. Will der Arbeitgeber hingegen unterdurchschnittliche Leistungen attestieren, liegt die Beweislast bei ihm, dies zu begründen.»