Bürger schränken Sozialkontakte nicht ein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Trotz einhelliger Appelle aus Politik und Wissenschaft sind viele Menschen in Deutschland nicht dazu bereit, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Nur jeder Zweite vermeidet es, unnötig auf die Straße zu gehen (54 Prozent). 46 Prozent meiden öffentliche Verkehrsmittel. Lediglich vier von zehn (40 Prozent) treffen sich seltener mit Freunden oder Verwandten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Demnach haben auch nur 56 Prozent ihr Freizeitverhalten eingeschränkt und meiden etwa Restaurants, Kinos, Theater oder Sportveranstaltungen, die bei Beendigung der Umfrage am 15. März größtenteils noch geöffnet waren. Jeder vierte Bundesbürger (25 Prozent) spricht mit Blick auf das Coronavirus sogar von einer Panik, die völlig übertrieben sei.

„In vielen Städten sind Cafés und Parks gut gefüllt. Es ist weiterhin vielen völlig gleichgültig, dass sie mit ihrem eigenen spaßbetonten Verhalten Schwächere gefährden. Auch sind längst nicht alle Büroarbeitsplätze auf Homeoffice umgestellt. Dabei stehen wir im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor einer noch nie dagewesenen Herausforderung“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Unternehmen, öffentliche Hand und jeder einzelne Bürger sind gefordert, sofort Konsequenzen zu ziehen. Das Gebot der Stunde heißt: Erstens Verzicht und zweitens möglichst viel in den digitalen Raum verlegen. Man kann nur hoffen, dass die Appelle der Kanzlerin von den Menschen gehört werden und auch bei den schwer Belehrbaren ein Bewusstseinswandel eintritt.“

Einkäufe auf Vorrat, mehr Hygiene

Auf individueller Ebene haben die meisten sehr wohl Vorkehrungen gegen eine mögliche Coronavirus-Infektion getroffen. 62 Prozent haben sich einen Vorrat an Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs angelegt. Nahezu jeder (95 Prozent) wäscht sich häufiger beziehungsweise gründlicher die Hände. 44 Prozent reinigen häufiger beziehungsweise gründlicher Geräte wie Smartphone, Tablet oder Laptop. Jeder Vierte (26 Prozent) macht seine Wohnung gründlicher beziehungsweise häufiger sauber.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.