Nachdem bekannt geworden ist, dass Betriebe des Gastgewerbes die Bewirtung von Kindern und Jugendlichen mit Hinweis auf fehlende Testnachweise abgelehnt haben, stellt der DEHOGA nochmals in aller Deutlichkeit klar: Schülerinnen und Schüler werden in der Schule regelmäßig und kontrolliert getestet. Deshalb müssen sie in der Gastronomie oder Hotellerie keine Testnachweise vorlegen. Bei Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter ist keine 3G-Abfrage notwendig. Bei älteren Jugendlichen genügt die Vorlage eines Schülerausweises oder eines gleichwertigen Dokumentes.