Coronavirus: Reisewirtschaft legt Bundesregierung Maßnahmenkatalog vor

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Reisewirtschaft wird erheblich von den Auswirkungen des Coronavirus getroffen. In einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Reiseverbandes (DRV) haben rund 700 Unternehmen angegeben, dass sie schon jetzt erhebliche Umsatzeinbußen bis zu 75 Prozent haben.

„Die Auswirkungen rund um das Coronavirus bedrohen Beschäftigung und belasten die Liquidität der Unternehmen erheblich“, betont DRV-Präsident Norbert Fiebig. Noch deutlichere Auswirkungen ergeben sich, wenn die durch das Virus verursachten Marktstörungen über die Osterreisezeit hinaus andauern. Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, fordert der Deutsche Reiseverband von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stützung der Reisewirtschaft. Diesen Katalog hat DRV-Präsident Norbert Fiebig nun im Bundeswirtschaftsministerium dem Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß, bei einem Spitzengespräch vorgelegt.

Der 9-Punkte-Maßnahmenkatalog des Deutschen Reiseverbandes:

  1. Vereinfachtes Verfahren für Liquiditätsbeihilfen:
    Touristische Reisebüros, Geschäftsreisebüros, Kreuzfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter brauchen einfachen und schnellen Zugang zu KfW-Krediten mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten, um. Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.
     
  2. Beantragung Kurzarbeitergeld mit vereinfachten Bedingungen:
    Die Bundesregierung soll Sonderregelungen zur Kurzarbeit in Kraft setzen, die sowohl die Antragsvoraussetzungen erleichtern als auch die dem Arbeitgeber auf Antrag zu erstattenden Beiträge zur Sozialversicherung erhöhen (100 Prozent) sowie die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängern.
     
  3. Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahmen:
    Aktuell kann ein Arbeitnehmer bis zu 28 Tage lang unbezahlten Urlaub nehmen, ohne dass er sich selbst sozialversichern muss. Eine Ausweitung auf 3 Monate würde mehr Flexibilität bedeuten und dieses Instrument attraktiver machen.
     
  4. Unbürokratisch Steuervorauszahlungen anpassen:
    Weiterhin sind zinslose Steuerstundungen vorzusehen. Ferner sollen Steuervorauszahlungen auf Antrag unbürokratisch an die Geschäftsentwicklung angepasst und damit herabgesetzt werden können. Hierbei ist insbesondere den mittelständischen Strukturen Rechnung zu tragen.
     
  5. Stornokostenerstattung für Reisebüros und Reiseveranstalter:
    Durch das Corona-Virus ergeben sich viele Reisestornierungen. Für diese Stornierungen soll ein Sonderprogramm des Bundes zur Erstattung der Provisionen im Reisebüro und der Stornierungskosten der Reiseveranstalter aufgelegt werden.
     
  6. Rasche Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuerhinzurechnung:
    Um die Liquidität der Reiseveranstalter zu verbessern, soll das Bundesfinanzministerium die Steuerverwaltung unverzüglich anweisen, die Rückzahlungen der bereits geleisteten Gewerbesteuerhinzurechnung unmittelbar vorzunehmen.
     
  7. Neuregelung der Insolvenzabsicherung:
    Die Bundesregierung soll bei der Neuregelung der Insolvenzabsicherung ein Moratorium vorsehen, da die Absicherung der Reiseveranstalter unter den gegenwärtigen Marktstörungen eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Ferner soll die Bundesregierung zeitlich befristet Garantien oder Bürgschaften für Reiseveranstalter übernehmen.
     
  8. Marktanreizprogramm:
    Wenn die Krise ihren ersten Höhepunkt überschritten hat, soll der Bund über ein Marktanreizprogramm für stationäre Reisebüros, Veranstalter, touristische Airlines und sonstige touristische Leistungsträger die Erholungsphase beschleunigen. Die Reisewirtschaft wird dazu in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge entwickeln und vorlegen.
     
  9. Befristete Aussetzung von Slot-Regelungen für Airlines:
    Die Forderungen der Airlineverbände zu einer befristeten Aussetzung der 80/20-Regelung bei Slots (dies bedeutet: Nur wenn eine Airline ihre Start- und Landerechte zu mindestens 80 Prozent nutzt, kann sie diese Slots auch im Folgejahr behalten) und einem Moratorium bei ausgewählten Luftverkehrsgebühren werden unterstützt.

DRV-Präsident Norbert Fiebig betonte bei dem Treffen: „Bei den vom DRV vorgelegten Maßnahmen handelt es sich um erste Vorschläge. Sollten die durch das Corona-Virus verursachten Auswirkungen länger anhalten, sind weitergehende Instrumente notwendig.“

Blitzumfrage unter Mitgliedsunternehmen zu Coronavirus-Folgen

Das Coronavirus führt bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einer stark ausgeprägten Buchungszurückhaltung der Kunden. In einer Blitzumfrage unter DRV-Mitgliedsunternehmen gibt die Mehrheit an, dass der Umsatzrückgang aktuell schon bis zu 75 Prozent beträgt. 15 Prozent der rund 700 Befragten verzeichnen sogar einen Rückgang von über 75 Prozent. „Die Mehrzahl unserer Mitglieder sieht sich aktuell starken oder sehr starken ökonomischen Belastungen ausgesetzt“, berichtet DRV-Präsident Fiebig. Wie aus der DRV-Umfrage – Stand heute – hervorgeht, ist diese Entwicklung besonders seit Mitte Februar zu erkennen. Ein Ende der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sehen über 50 Prozent der Befragten erst frühestens im zweiten Halbjahr 2020.

Touristische Reisebüros verzeichnen zurzeit eine hohe Kundenfrequenz. Die Kunden suchen häufig Rat, um sich über mögliche gesundheitliche Gefährdungen zu informieren. Geschäftsreisebüros haben aufgrund der geänderten Dienstreisevorschriften der Unternehmen ebenfalls einen erhöhten Beratungs- und Stornierungsbedarf. Ein Großteil der Dienstreisen, die über die Büros abgewickelt werden, findet derzeit nicht mehr statt. Kreuzfahrtunternehmen müssen ebenfalls deutliche Umsatzeinbrüche verzeichnen. Reisehinweise und zunehmende Beschränkungen in den Hafenanläufen setzen die Unternehmen unter zusätzlichen organisatorischen Druck. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.