DEHOGA Berlin und NGG einigen sich auf neuen Tarifvertrag / Keine Einigung in Bayern

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach intensiven Verhandlungen einigen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf deutlich bessere Konditionen für die rund 80.000 Beschäftigten im Berliner Gastgewerbe. Die untersten Tarifgruppen 2 und 3 steigen auf 12 Euro (+ 13,5 Prozent bzw. 9,4 Prozent) zum 1. Januar 2022, unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Die Tarifgruppe 4 wird ab dem 1. Januar 2022 auf 12,50 Euro erhöht.

Die anderen Bewertungsgruppen steigen zum 1. Januar 2022 um 4 Prozent und zum 1. Oktober 2022 steigen alle Tarifgruppen um 6 Prozent - es kommt dementsprechend zu Gehaltserhöhungen von 10 Prozent. Die Gesamtlaufzeit des neuen Entgelttarifvertrages beträgt 18 Monate.

Die Azubivergütungen steigen in allen Ausbildungsjahren jeweils zum 1. Februar 2022 und 1. Februar 2023 um 50 Euro - im 3. Ausbildungsjahr verdient ein Azubi dann 1.150 Euro. Des Weiteren vereinbaren die Verhandlungspartner, dass ab sofort an einem modernen Rahmenkonzept (Rahmen- und Manteltarifvertrag) gearbeitet wird.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten konnten sich hingegen in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen.

Der Solidarpartner NGG forderte in der Spitze mehr als 33 Prozent Lohnerhöhung. Die Arbeitgeberkommission des DEHOGA Bayern wies dies als unseriös zurück. Derartige Forderungen seien in anderen Bereichen der NGG nicht annähernd gestellt worden. Die Arbeitgeberseite sah sich daher außer Stande ein angemessenes Angebot zu unterbreiten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.