Deutschland weitet Einreisebeschränkungen für EU-Bürger aus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Deutschland hat die bereits an den Landesgrenzen zu fünf Nachbarländern geltenden Einreisebeschränkungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nun auch auf Flüge und den Schiffsverkehr ausgeweitet. Wie das Bundesinnenministerium am Mittwochabend mitteilte, dürfen ab sofort nur noch Deutsche oder Reisende mit «einem dringenden Reisegrund» per Flugzeug oder Schiff aus Österreich, Spanien, Italien, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark nach Deutschland kommen. Wer aus einem EU-Staat kommt, darf nur noch auf einem deutschen Flughafen landen, wenn er von dort aus weiter in sein Heimatland reist.

«Ich fordere seit Wochen, dass wir die Infektionskette aus dem Ausland nach Deutschland durch drastische Maßnahmen unterbrechen», sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). «Es ist absurd, den Menschen in Deutschland einen Kinobesuch zu verwehren, aber gleichzeitig Einreisen aus Risikoregionen innerhalb und außerhalb der EU zuzulassen», fügte er hinzu.

Die betroffenen EU-Staaten seien über die neue Anordnung, die nach einem Beschluss des Bundeskabinetts erfolgt sei, vorab informiert worden, teilte das Ministerium weiter mit. Ein Schreiben werde an die Europäische Kommission und die Innenminister aller EU-Staaten versandt. Das Ministerium bat alle Bürger, «nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen».

Seehofer ließ durchblicken, dass er mit dem Tempo der Entscheidungen zuletzt nicht immer zufrieden war. Er erklärte: «Den späten Vorschlag der Europäischen Kommission für ein einheitliches Vorgehen an den Grenzen habe ich in Deutschland sofort umgesetzt». Die nun beschlossene Ausweitung der Einreisebeschränkungen sei notwendig, «damit alle Verkehrsträger an den jeweiligen Grenzen gleich behandelt werden».

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte: «Von diesen Maßnahmen sind insbesondere der Güterverkehr und Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder im Bereich kritischer Infrastrukturen ausgenommen.» Mit dem neuen Beschluss würden einheitliche Regelungen von Reisen innerhalb und außerhalb Europas geschaffen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.