Diese Rechte haben Reisende im GDL-Streik

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer mit der Bahn reisen will, braucht starke Nerven. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat wieder zu einem Streik aufgerufen - diesmal über sechs Tage. Los gehen soll es am Mittwoch (24.01.) um 2.00 Uhr nachts. Bis zum darauf folgenden Montag (29.01.) um 18.00 Uhr und damit über das kommende Wochenende soll der Ausstand andauern.

Auch wenn die Deutsche Bahn (DB) für den Fernverkehr erneut einen Notfahrplan erstellen dürfte, werden zahlreiche Verbindungen wegen des Streiks ausfallen. Diese Rechte haben Betroffene dann:

Zug fährt nicht:

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann.

Zudem hat die Deutsche Bahn bereits Sonderkulanz-Regelungen getroffen: Alle Fahrgäste, die ihre im Streikzeitraum geplante Reise verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise auf Montag oder Dienstag vorzuverlegen.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hat online unter «soep-online.de/rechte-bahnreisen» in übersichtlicher Form wichtige Rechte Bahnreisender aufgeschlüsselt - beispielsweise auch, wann Sie sich ein Fernbus-Ticket kaufen und sich die Ausgaben dafür im Nachgang von dem Bahnunternehmen zurückholen können.

Die söp vermittelt als neutrale Instanz bei Zwist zwischen Reisenden und - vor allem - Bahnunternehmen und Airlines. Dorthin kann man sich kostenlos wenden. Etwa, wenn es Streit um Erstattungen gibt.

Zug fährt nicht mehr weiter:

Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer «anderweitigen Unterkunft» (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren.

Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Entschädigung bei Verspätung:

Die gibt es auch bei Streiks. Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.

Laut söp besteht der Anspruch auf die Verspätungsentschädigung auch dann, «wenn die verspätete Ankunft am Zielort durch eine in Anspruch genommene Alternativbeförderung erfolgt». Das heißt im Klartext: Wer sein Zugticket wegen eines Zugausfalls zu einem späteren Zeitpunkt nutzt, dem stehen demnach 50 Prozent Erstattung zu.

Wichtig: Droht man durch einen Zugausfall einen gebuchten Flug zu verpassen, haftet die Bahn nicht für mögliche Folgekosten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Beschäftigte freuen sich im Juni oder Juli über eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber: das Urlaubsgeld. Aber wie sieht es eigentlich im Minijob aus? Diese Regeln gelten.

Knapp 26 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben zwischen 2022 und 2024 Inflationsausgleichsprämien in Höhe von mehr als 52 Milliarden Euro erhalten. Das geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Böckler-Stiftung hervor.

Zum zweiten Mal trafen sich die besten Nachwuchskräfte aus Nordrhein-Westfalen zu den nordrhein-westfälischen Jugendmeisterschaften der gastgewerblichen Berufe in Meschede. Am Ende des zweitägigen Wettbewerbs standen zwei weibliche und ein männlicher Auszubildender ganz oben auf dem Treppchen.

Pressemitteilung

Zum Start in den Juli bittet der DEHOGA Hoteliers und Gastronomen erneut um Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Es geht um die wirtschaftliche Situation im ersten Halbjahr 2024 allgemein und um die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen im Speziellen.

Im Jahr 2023 haben Reisende aus Deutschland insgesamt 251 Millionen Privat- und Geschäftsreisen mit mindestens einer Übernachtung im In- oder Ausland unternommen. Laut Statistischem Bundesamt waren das 13 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Start der Tourismus-Hochsaison in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Sommerferienbeginn in den ersten Bundesländern hilft bei der Stabilisierung des Arbeitsmarktes im Juni. Die Zahl der Erwerbslosen ist leicht zurückgegangen.

Erfrischend, spritzig, krebserregend? In sozialen Netzwerken wird aktuell diskutiert, ob der Sommer-Drink Aperol Spritz gesundheitsschädlich ist. Nicht bei jedem Inhaltsstoff ist die Antwort eindeutig.

Urlaubsgeld vom Arbeitgeber versüßt die Reisezeit. Die Sonderzahlung landet meist im Juni oder Juli auf dem Konto. Aber wer hat eigentlich Anspruch auf die Sonderzahlung? Hier sind die Fakten.

Ein heißer Tag bei der Arbeit: Damit muss man im Sommer rechnen. Eine Hitzewelle aber kann Beschäftigten ganz schön zu schaffen machen. Was gilt dann rechtlich?

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, hängt auch von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten ab.