Diese Rechte haben Reisende im GDL-Streik

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer mit der Bahn reisen will, braucht starke Nerven. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat wieder zu einem Streik aufgerufen - diesmal über sechs Tage. Los gehen soll es am Mittwoch (24.01.) um 2.00 Uhr nachts. Bis zum darauf folgenden Montag (29.01.) um 18.00 Uhr und damit über das kommende Wochenende soll der Ausstand andauern.

Auch wenn die Deutsche Bahn (DB) für den Fernverkehr erneut einen Notfahrplan erstellen dürfte, werden zahlreiche Verbindungen wegen des Streiks ausfallen. Diese Rechte haben Betroffene dann:

Zug fährt nicht:

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann.

Zudem hat die Deutsche Bahn bereits Sonderkulanz-Regelungen getroffen: Alle Fahrgäste, die ihre im Streikzeitraum geplante Reise verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise auf Montag oder Dienstag vorzuverlegen.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hat online unter «soep-online.de/rechte-bahnreisen» in übersichtlicher Form wichtige Rechte Bahnreisender aufgeschlüsselt - beispielsweise auch, wann Sie sich ein Fernbus-Ticket kaufen und sich die Ausgaben dafür im Nachgang von dem Bahnunternehmen zurückholen können.

Die söp vermittelt als neutrale Instanz bei Zwist zwischen Reisenden und - vor allem - Bahnunternehmen und Airlines. Dorthin kann man sich kostenlos wenden. Etwa, wenn es Streit um Erstattungen gibt.

Zug fährt nicht mehr weiter:

Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer «anderweitigen Unterkunft» (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren.

Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Entschädigung bei Verspätung:

Die gibt es auch bei Streiks. Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.

Laut söp besteht der Anspruch auf die Verspätungsentschädigung auch dann, «wenn die verspätete Ankunft am Zielort durch eine in Anspruch genommene Alternativbeförderung erfolgt». Das heißt im Klartext: Wer sein Zugticket wegen eines Zugausfalls zu einem späteren Zeitpunkt nutzt, dem stehen demnach 50 Prozent Erstattung zu.

Wichtig: Droht man durch einen Zugausfall einen gebuchten Flug zu verpassen, haftet die Bahn nicht für mögliche Folgekosten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Auswertung von zehntausenden Online-Stellenofferten zeigt: Das Arbeiten von Zuhause aus bieten auch nach der Pandemie immer mehr Unternehmen an - allerdings längst nicht überall.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im April 2024 gegenüber März 2024 um 0,2 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verzeichnete das Gastgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 einen Umsatzrückgang von real 2,7 Prozent.

Auch Jahre nach ihrer Anschaffung können Arbeitsmittel, die zuvor nicht beruflich genutzt worden sind, noch eine Steuerersparnis bringen. Voraussetzung ist immer ein beruflicher Nutzungsanteil.

Der Anpfiff der UEFA Euro 2024 war erfolgreich und auch asiatische Touristen strömen nach Deutschland. Die Trip.com Group verzeichnet einen Anstieg von 125 Prozent bei Buchungen aus Asien und sogar von 132 Prozent aus China. Wie die Asiaten reisen.

Die Arbeit wäre viel leichter, wenn nicht all die Störungen wären. Eine aktuelle Umfrage zeigt, wie es vielen Büroarbeitern ergeht. Kollegen, Chefs und Meetings sind größte Produktivitätsbremsen.

Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland lockt Millionen Gäste in Biergärten, Lokale und Hotels. Zum Anpfiff fehlen jedoch mehr als 8.000 Fachkräfte im Hotel- und Gastgewerbe, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Besonders betroffen sind die Austragungsorte Frankfurt am Main, Leipzig und München.

Auf der Betriebsfeier zu tief ins Glas geschaut, anschließend auf dem Firmengelände geblieben – und dann schwer gestürzt. Wird das als Arbeitsunfall betrachtet? Die Frage hat ein Gericht beschäftigt.

Schreibmaschine, Rohrpost oder Diskette – einiges von dem, was mal als modernster Bürostandard galt, gehört heute längst der Vergangenheit an. Ein Urgestein der Bürokommunikation aber hält sich trotz Alternativen hartnäckig – das Faxgerät.

Viele Arbeitgeber akzeptieren Krankmeldungen ohne Nachfragen. Andere zweifeln sie an oder erkundigen sich nach dem Grund. Doch was muss ich meinem Chef über meinen Gesundheitszustand erzählen?

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 dürfte Deutschland eine zusätzliche Milliarde Euro durch ausländische Touristen einbringen, ist das ifo-Institut überzeugt. Gesamtwirtschaftlich gesehen fallen die Effekte jedoch gering aus, abgesehen vom Tourismus.