Dürfen Arbeitnehmer wegen Corona Urlaub ins nächste Jahr verschieben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie sind Urlaubsreisen häufig nur mit Einschränkungen möglich. Da liegt es nahe, Urlaubstage für eine lange Reise im nächsten Jahr zu sammeln. Urlaub ist aber in der Regel nicht ins nächste Jahr übertragbar, wie der Bund-Verlag erklärt.

Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch müssen Beschäftigte grundsätzlich im jeweiligen laufenden Kalenderjahr nehmen, heißt es in dem Beitrag. Resturlaubstage am Ende des Jahres lassen sich nur in Ausnahmefällen übertragen. Das sei dann der Fall, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe eine Übertragung rechtfertigen. So ist es im Bundesurlaubsgesetz festgelegt.

Denkbar ist, dass ein Betrieb während der Pandemie so viele Aufträge hat, dass den Beschäftigen kein Urlaub gewährt werden kann. Allein die Tatsache, dass Beschäftigte eine Reise nicht wie geplant antreten können, ist laut Bund-Verlag dagegen kein Grund, den Urlaub erst im nächsten Jahr geltend zu machen.

Genauso wenig können sich Beschäftigte ihren Urlaub einfach ausbezahlen lassen. Urlaub soll grundsätzlich der Erholung dienen, Beschäftigte können laut Bund-Verlag nicht frei zwischen Urlaub oder Entgelt wählen. Sollte sich der Arbeitgeber auf den Wunsch einlassen, bleibt der Urlaubsanspruch rein rechtlich gesehen sogar bestehen. Eine Auszahlung erfülle den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?