Eigenen Laptop verwenden – Was gilt im Job?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Menschen besitzen neben ihrem Arbeits-Laptop auch einen privaten Laptop oder Computer. Was, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsmittel zur Verfügung stellt? Darf der Chef oder die Chefin dann verlangen, dass Beschäftigte den eigenen Laptop oder das private Handy für dienstliche Zwecke nutzen?

«Nein, Arbeitgeber dürfen das nicht verlangen», so Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

Und auf freiwilliger Basis?

Das sogenannte «Bring Your Own Device»-Prinzip ist nur auf freiwilliger Basis zulässig. Arbeitnehmer sollten dabei laut Meyer jedoch Folgendes beachten: Wenn sie ihre eigenen Geräte freiwillig für die Arbeit nutzen, müssen Aspekte wie Abnutzung und andere Aufwendungen berücksichtigt und gegebenenfalls vom Arbeitgeber ersetzt werden. Dies könnte durch Pauschalbeträge für Aufwandsentschädigungen erfolgen. Zudem sind Sicherheits- und Datenschutzaspekte von großer Bedeutung, da die Nutzung privater Geräte potenzielle Risiken für das Unternehmen mit sich bringen kann, so Meyer. 

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz.

Bürger und Unternehmen sparen angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Malaise offenkundig an Reisen und Restaurants: Die Umsätze im bayerischen Gastgewerbe sind im September im Vergleich zum Vorjahresmonat mit einem inflationsbereinigten Minus von 7,1 Prozent eingebrochen.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im vergangenen Monat deutlich angestiegen - der höchste Wert in einem Oktober seit 20 Jahren. Das hat laut Wirtschaftsforschern mehrere Gründe.

Wiederholt lange krank gewesen, dann folgt die Kündigung: Ist das erlaubt? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf, welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben - und was das für Beschäftigte bedeutet.

Die Anforderungen an Führungskräfte steigen. Der wachsende Leistungsdruck verändert die Unternehmenskultur. Der Umgangston ist schärfer geworden. Ängste und Orientierungsverlust sind nicht selten die Folge. Aber niemand spricht offen darüber. Sind Manager überfordert? Und wenn ja - was läuft hier schief? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Durchschnittlich gibt es 2.987 Euro brutto. Sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten als auch die Höhe des Weihnachtsgelds sind jedoch stark branchenabhängig.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen?

Der Martinstag am 11. November ist neben der Advents- und Weihnachtszeit traditionell ein Anlass in Deutschland, Gänsebraten zu essen. Doch das besondere Geflügel scheint immer seltener auf dem Speiseplan zu stehen.

Die Coworking-Branche steht vor einer Konsolidierung, die Branche blickt zurück auf ein gemischtes Jahr. Es zeigt sich eine gemischte Entwicklung: Während in Ballungsräumen und Metropolen die Menge der Coworking Spaces sinkt, nehmen die Angebote im ländlichen und suburbanen Raum weiter zu.

Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für den Fall der Fälle erreichbar sein - zwingend notwendig ist so ein Verhalten längst nicht immer. Im Krankheitsfall gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare Regeln und Rechte. Ein Überblick.