EU-Richter erlauben Klage gegen homophoben Arbeitgeber auch ohne Stellenbewerber

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch ohne konkreten Stellenbewerber darf sich ein Arbeitgeber nicht negativ über die sexuelle Orientierung möglicher Kandidaten äußern. Tut er es dennoch, kann er auf Schadenersatz verklagt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest. Die obersten EU-Richter in Luxemburg äußerten sich zum Fall eines italienischen Rechtsanwalts, der in einer Radiosendung gesagt hatte, er würde keine Homosexuellen in seiner Kanzlei einstellen.

Wegen dieser Äußerung verklagte eine Vereinigung von Rechtsanwälten, die vor Gericht die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern oder Intersexuellen (LGBTI) verteidigt, den Mann wegen Diskriminierung auf Schadenersatz. Die Anwaltsvereinigung gewann in erster Instanz und in der Berufung, wonach der Beklagte eine Beschwerde beim italienischen Kassationsgerichtshof einlegte. Dieser Kassationsgerichtshof bat den EuGH daraufhin um eine entsprechende Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinie.

Der Gerichtshof stellte nun klar, dass homophobe Äußerungen eines potenziellen Arbeitgebers diskriminierend sind, auch wenn sie sich nicht auf einen konkreten Kandidaten beziehen. Zwar verlange die Antidiskriminierungsrichtlinie nicht, dass eine Vereinigung in einem solchen Fall ein Klagerecht bekommt. Wenn das nationale Recht dies jedoch vorsieht, müsse sie auch klagen dürfen.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Taylor Swift hat ihre Fans in Deutschland begeistert. Frohlocken konnten aber auch die Gastgeber an den Auftrittsorten. Eine Mastercard-Auswertungen verdeutlicht den „Swift-Effekt”.

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?