Fast alle bezahlen kontaktlos – auch Senioren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Statt an der Kasse Münzen oder Scheine aus dem Geldbeutel suchen, einfach Bankkarte, Smartphone oder Smartwatch ans Lesegerät halten – der Trend zum kontaktlosen Bezahlen setzt sich ungebrochen fort. In den vergangenen drei Monaten haben 95 Prozent der Deutschen mindestens einmal auf diese Weise bezahlt, vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 90 Prozent. 6 von 10 (60 Prozent) nutzen kontaktloses Bezahlen sogar mehrmals die Woche. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den 50 Prozent aus dem Vorjahr. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.178 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Ein Zehntel (10 Prozent) zahlt mehrmals täglich kontaktlos, ein Viertel (27 Prozent) täglich, 23 Prozent mehrmals pro Woche, 29 Prozent einmal die Woche und 6 Prozent seltener. „Immer mehr Menschen nutzen das kontaktlose Bezahlen und sie nutzen es immer häufiger. Viele Läden und Restaurants weisen inzwischen deutlich auf die Möglichkeit hin, da sie allen Beteiligten Vorteile bringt: Der Bezahlvorgang geht schneller, ist bequemer und unterm Strich auch für die Geschäftstreibenden effizienter“, sagt Kevin Hackl, Bereichsleiter Digital Banking & Financial Services beim Bitkom. 

Zwischen den Altersgruppen gibt es beim kontaktlosen Bezahlen zwar deutliche Unterschiede, es hat sich aber auch bei den Älteren fest etabliert. 98 Prozent der 16- bis 29-Jährigen haben in den vergangenen drei Monaten mindestens einmal kontaktlos bezahlt, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es ebenso wie bei den 50- bis 64-Jährigen 99 Prozent. Und selbst unter den Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren hat eine deutliche Mehrheit von 86 Prozent in den letzten drei Monaten kontaktlos bezahlt.

84 Prozent der Jüngeren zahlen zumindest ab und zu mit Smartphone oder Smartwatch 

Zugenommen hat auch der Anteil derjenigen, die mit Smartphone oder Smartwatch an der Kasse bezahlen. Erstmals hat eine knappe Mehrheit (51 Prozent) der Deutschen diese Möglichkeit in den letzten drei Monaten genutzt, vor einem Jahr lag der Anteil mit 45 Prozent noch knapp darunter. 8 Prozent bezahlen mehrmals täglich kontaktlos mit Smartphone oder Smartwatch, 13 Prozent täglich und 12 Prozent mehrmals pro Woche.

Ebenfalls 12 Prozent haben einmal pro Woche auf diese Weise bezahlt, 6 Prozent seltener. Besonders beliebt ist das Bezahlen mit Smartphone und Smartwatch bei den Jüngeren von 16 bis 29 Jahren, von denen es 84 Prozent zumindest ab und an genutzt haben. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 65 Prozent und bei den 50- bis 64-Jährigen 53 Prozent. Zurückhaltend sind in diesem Fall die Älteren ab 65, von denen nur 19 Prozent Smartphone oder Smartwatch zum kontaktlosen Bezahlen nutzen – aber auch hier gibt es gegenüber dem Vorjahr (11 Prozent) einen deutlichen Anstieg. 

Und die Zahlen werden weiter steigen, geht es nach den Wünschen der Kundinnen und Kunden. 6 von 10 (61 Prozent) wollen künftig noch seltener Bargeld verwenden – vor einem Jahr waren es erst 52 Prozent, die sich das vorgenommen haben. Dabei geben bereits 8 von 10 (81 Prozent) an, dass sie in den vergangenen Jahren seltener Bargeld verwendet haben – hier dürfte auch die Corona-Pandemie eine Rolle gespielt haben. Die Hälfte (51 Prozent) sagt sogar, dass sie Bargeld nur noch aus Sorge, an einer Kasse nicht digital bezahlen zu können, mitnimmt. Entsprechend geben 7 von 10 (70 Prozent) an, dass es sie stört, wenn man im Geschäft nicht ohne Bargeld bezahlen kann. Zwei Drittel (66 Prozent) wünschen sich daher eine gesetzliche Pflicht für Geschäfte, neben Bargeld-Zahlungen auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.

„Cash-only sollte für jedes Geschäft, jedes Restaurant und jede Verkaufsstelle endgültig der Vergangenheit angehören. Die Menschen wollen Wahlfreiheit beim Bezahlen und sie möchten mit Smartphone, Smartwatch oder Karte bezahlen können. Auf der einen Seite denkt die Politik über die Einführung von digitalem Zentralbankengeld nach, auf der anderen Seite müssen Verbraucher bei Ticketautomaten oder beim Kiosk um die Ecke nach Münzen suchen. Wahlfreiheit zu garantieren ist vornehmlich eine politische Aufgabe“, so Hackl. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.

Im deutschen Gastgewerbe laufen die Geschäfte schlechter. Wirte und Hoteliers haben im September preisbereinigt sechs Prozent weniger Umsatz erzielt als im Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Verglichen mit Vor-CoronaZeiten, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,2 Prozent niedriger.

Im Netz treiben Betrüger mit einer perfiden Masche ihr Unwesen. Sie fangen Rechnungen ab und leiten Zahlungen aufs eigene Konto um. Wann sollte man hellhörig werden?

Nicht selten arbeiten Mütter und Väter kleiner Kinder in Teilzeit. Hat das Auswirkungen auf die Anzahl der Tage, für die sie sich «Kind krank» melden können, um ihren Nachwuchs zu betreuen?

Soziale Medien sind für viele Menschen fester Bestandteil des Alltags. Doch wie sieht es mit der Nutzung während der Arbeitszeit aus? Ein Rechtsexperte erklärt, wann Beschäftigte aufpassen sollten.

Laut einer Accor-Umfrage unter 9.000 Geschäftsreisenden weltweit rechnet die Mehrheit durch physische Meetings mit einem Umsatzplus. Ebenso stellen drei Viertel der Befragten fest, dass Vertragsabschlüsse effektiver in Präsenz verlaufen.

Es geht um Geschmack und Gesundheit, aber auch um Tierwohl und Nachhaltigkeit. In Ernährungsfragen gibt es Unterschiede zwischen den Generationen - aber auch manche Gemeinsamkeit, zeigt eine Studie.

Dass der Fachkräftemangel in Deutschland ein wachsendes Problem darstellt, hat sich herumgesprochen. Doch wie wirken sich Engpässe in der Belegschaft auf die verbliebenen Beschäftigten aus?

Viele Beschäftigte können sich im November über eine Weihnachtsgeld-Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Doch von den teilweise üppigen Zusagen landet am Ende nur wenig im Geldbeutel. Wie viel genau?

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz.