Eine Bonuszahlung - das klingt für viele nach einer Prämie fürs Topmanagement eines Konzerns. Doch längst gibt es Boni auch für Beschäftigte in regulären Büros und zunehmend auch in Werkshallen. Aber hat man eigentlich einen Anspruch auf Bonuszahlungen?
Das kommt darauf an. «Eine Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche Leistung erbringen», sagt Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM). Der Arbeitgeber kann dazu aber auch rechtlich verpflichtet sein. Das ist zum Beispiel im Rahmen eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Gesamtzusage der Fall. Ist auf dieser Basis eine Zielvereinbarung wirksam vereinbart, erwächst darauf ein gerichtlich einklagbarer Rechtsanspruch.
«Vereinbarungen, wonach die Entscheidung über die Bonuszahlung trotz Zielerreichung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, sind regelmäßig unwirksam», stellt Daniel Stach, Jurist bei der Gewerkschaft Verdi, klar. Ein solcher «Freiwilligkeitsvorbehalt» würde eine unangemessene Benachteiligung der Mitarbeitenden darstellen. (dpa)