Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

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Vielen Beschäftigten ist klar, dass sie Anspruch auf ein Endzeugnis von ihrem Arbeitgeber haben. Aber wie sieht es mit Zwischenzeugnis aus? Im Gesetz ist ein solcher Anspruch zwar nicht ausdrücklich geregelt. «Besteht ein begründeter Anlass, können Arbeitnehmer aber Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

In der Regel liegt ein solcher Anlass vor, wenn sich etwas am Arbeitsverhältnis ändert, erklärt die Fachanwältin. In Frage kommen zum Beispiel ein Vorgesetztenwechsel, ein Tätigkeitswechsel oder eine Beförderung. Eine detaillierte Aufschlüsselung, in welchen Fällen genau sich ein Anspruch ergibt, gibt es nicht.

Schließlich ist auch das Zwischenzeugnis im Allgemeinen kein ausdrückliches Thema im Gesetz. Es gilt: Im Zweifelsfall müssen Mitarbeiter erläutern können, warum die Beurteilung erwünscht ist.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (dpa)


 

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