Hitze: Wann der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen müssen

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Unerträgliche Hitze im Büro? Übersteigt die Temperatur im Arbeitsraum die 30-Grad-Marke ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, zu reagieren. Das könnte zum Beispiel in Form von angepassten Arbeitszeiten oder der Bereitstellung von Getränken sein. Darauf weist die Wirtschaftsrecht-Kanzlei Barthelmeß Görzel hin.

Bereits bei 26 Grad Lufttemperatur im Büro sollte der Arbeitgeber tätig werden und mindestens für Sonnenschutz sorgen. Allerdings ist diese Regelung nicht bindend, sondern eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung.

Wer geht, riskiert eine Abmahnung

Überschreitet das Thermometer die 35 Grad, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ausnahme: Spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit sind vorhanden, wie etwa Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung. Der Arbeitnehmer darf in der Regel trotzdem nicht einfach nach Hause gehen - im Ernstfall droht dann sogar eine Abmahnung.

Tut der Arbeitgeber bei einer Temperatur von mehr als 30 Grad allerdings nichts, haben Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Schwangere das Recht, den Arbeitsort zu verlassen - sofern die Gesundheit durch die Hitze enorm gefährdet ist.


 

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Pressemitteilung

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