HRS will umbuchen statt stornieren und „Upgrades“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

HRS hat sich mit einem Schreiben an seine „Hotelpartner“ und an Hotelgäste gewandt und will erwirken, dass Übernachtungen nicht abgesagt, sondern auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden. Um natürlich auch möglichst viele Provisionen zu sichern, wünscht das Unternehmen „Upgrades“ von den Hotels.

HRS-Chef Tobias Ragge schreibt: Derzeit erreicht uns eine immens hohe Anzahl an Stornierungswünschen. Dabei gilt: Wenn ein Hotel oder eine Region unter Quarantäne steht bzw. allgemein unzugänglich ist, ist diese Sachlage als höhere Gewalt zu werten. In diesem Fall können Reisende grundsätzlich ihre Hotelbuchung kostenfrei stornieren. Der Verzicht auf Reisen jeder Art ist auch aus unserer Sicht derzeit eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen ein weiteres Ausbreiten der Pandemie. In Solidarität mit unseren Hotelpartnern weltweit, die von dieser Krise besonders betroffen sind, möchten wir jedoch einen alternativen Weg gehen: Statt einfach die Stornierung des Gastes entgegenzunehmen, bieten wir dem Gast aktiv eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt an – wissend, dass die meisten Geschäftsreisen nachgeholt werden können. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Umsatz nicht verloren geht, sondern nur zeitlich verschoben wird. Als Dank für die Loyalität des Gastes würden wir diesem gerne – in enger Absprache mit Ihnen – ein kostenloses Upgrade anbieten.“

Und unter dem Hashtag schreibt HRS in einer E-Mail an seinen Kunden bereits: „Als Dank für die Loyalität des Gastes versuchen wir, das Hotel zu einem kostenfreien Upgrade zu bewegen. Auf diese Weise gehen alle Beteiligten gestärkt aus der Krise.“

Um das Stornierungsgebaren der Plattformen hatte es in den letzten Tagen in der Hotellerie große Diskussionen gegeben.  Wegen des Coronavirus hatte Booking vor einer Woche, direkt in die Geschäftspolitik der Hotels einzugreifen. Das Unternehmen verlangt in einer Nachricht, die „Liebe Partner“, nach der Absage einer Buchung erhielten, die kostenfreie Stornierung der Übernachtungen sowie die Rückerstattung von Vorauszahlungen. Booking berief sich bei seiner Entscheidung auf „höhere Gewalt“, um die Forderungen des Unternehmens untermauern. Namhafte Hoteliers reagierten empört. (Tageskarte berichtete)

Dem Beispiel von Booking folgte dann auch Expedia, wenn auch in deutlich „partnerschaftlicherer“ Weise. Im Kern ging es bei dem „Cancellation Waiver Program“ aber ebenfalls darum, kostenfreie Stornierungen zuzulassen, auch wenn eine nicht erstattbare Rate gebucht wurde. Bei Expedia galt dies allerdings nur für Buchungen und Anreisen in einem bestimmten Zeitraum.

Was die Österreichische Hoteliervereinigung von dem Vorgehen der großen Portale hält, teilte die ÖHV in einem bemerkenswerten Post mit und schrieb auf Facebook: "Und jetzt das. Jetzt erwischt uns eine nie dagewesene Krise - und du bist so weit weg. Und gibst uns aus der Distanz ... wirklich tolle .... Tips ... Wie wir damit umgehen sollen. Du bist ja so schlau.
Aber das ist nicht, was wir brauchen. Wir brauchen etwas anderes. Dass du uns auf den Arm nimmst, kann es in DER Krise echt nicht sein. Und auch keine oberschlauen Tipps. Gib uns das, was wir brauchen. Und verzichte nur einmal in deinem Leben auf etwas. Auf etwas was wir brauchen: Auf das Geld, das wir dir monatlich schicken."

 

Wie die Stornierungsregeln in Zeiten von Reisewarnungen aussehen stellt der Hotelverband Deutschland klar:  „Durch die mit der Bundesregierung koordinierte, temporäre Untersagung touristischer Hotelaufenthalte durch mittlerweile alle Bundesländer und mit dem Inkrafttreten weitgehender Reisebeschränkungen rechtlicher und faktischer Natur stellt sich aus unserer Sicht die Rechtslage bei Stornierungen von Hotelbuchungen wie folgt dar: Für touristische Übernachtungen im Untersagungszeitraum ist aufgrund eingetretener Unmöglichkeit von einem beidseitigen Recht auf kostenfreie Stornierung auszugehen. Für touristische Hotelaufenthalte, die vor dem Untersagungszeitraum begonnen haben oder nach dem Untersagungszeitraum enden, kann der Hotelier grundsätzlich anteilige Stornokosten für die nicht betroffenen Zeiträume verlangen. Anders sieht die Rechtslage bei weiterhin zulässigen geschäftlich / beruflich veranlassten Hotelbuchungen aus. Der Hotelier kann auf Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten bestehen (abzüglich der ersparten Aufwendungen).“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einem Jobwechsel oder wenn sich der Vorgesetzte ändert, ist es wichtig, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Doch was tun, wenn die Bewertung von der eigenen Wahrnehmung abweicht oder schlichtweg unfair ist?

Zur EM in Deutschland hat die Gema über 26.000 öffentliche Ausstrahlungsorte für Fernsehübertragungen gezählt, die eigens zur Europameisterschaft angemeldet wurden. Die meisten Public-Viewing-Standorte befinden sich in Berlin, gemessen an der Einwohnerzahl liegt Köln an der Spitze.

Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland versenden Emojis. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) tut dies in jeder einzelnen Nachricht, 31 Prozent in der Mehrzahl und 24 Prozent in wenigen Nachrichten. Emojis sind auch in der Job-Kommunikation üblicher geworden, stiften aber auch oft Verwirrung.

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni 2024 um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai hatte sie noch um 25,9 Prozent zugenommen.

Mit dem Wachstumschancengesetz tritt ab dem 1. Januar 2025 auch die E-Rechnungspflicht in Kraft. Sie bringt neue Herausforderungen für alle inländischen Unternehmen und somit auch für die Hotellerie- und Gastronomiebetriebe mit sich.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland beklagen massive Umsatzeinbußen und Gewinnrückgänge. Die Sorgen sind groß, die Aussichten getrübt. Von der EM im eigenen Land konnten nur wenige Betriebe direkt profitieren, so eine aktuelle DEHOGA-Umfrage.

Knapp die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält in diesen Wochen Urlaubsgeld. Das Statistische Bundesamt nennt einen Anteil von 46,8 Prozent, der sich damit seit dem Vorjahr nicht verändert hat.

Anzeige

In der Gastro- und Hotelbranche fehlen Fach-, Service- und Saisonkräfte an allen Ecken und Enden. Der deutsche Personaldienstleister World Wide Working bietet jetzt eine schnelle und effiziente Lösung für dieses drängende Problem. Das Unternehmen greift dabei auf einen riesigen Pool an geeigneten Arbeitnehmern aus unterschiedlichsten Ländern zurück, die zuvor fit für den hiesigen Arbeitsmarkt gemacht werden. 

Der Arbeitsstättenausschuss hat eine neue Technische Regel (ASR) für die Bildschirmarbeit veröffentlicht. Darin finden sich Gestaltungsanforderungen z.B. für die Anordnung und Qualität von Bildschirmen, Arbeitsstühle oder Beleuchtung. Die neue ASR findet keine Anwendung auf mobile Arbeit oder Homeoffice.

Im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat es in einer zweiten Tarifverhandlungsrunde am Mittwoch keine Einigung gegeben. Das teilten die Vertreter der Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern mit.