Kein Anspruch auf gesteigerte Bedauernsformel im Arbeitszeugnis

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorstellungen zu den genauen Formulierungen im Arbeitszeugnis gehen oft auseinander. Auf eine Schlussformel, in der die Arbeitgeberin das Ausscheiden einer Mitarbeiterin «sehr» bedauert, gibt es jedenfalls keinen Anspruch. Insbesondere dann nicht, wenn das Zeugnis insgesamt nur «gut» ist. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München.

In dem Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, verlangte die Klägerin, dass ihr Arbeitszeugnis mitunter folgenden Satz in der Schlussformel enthalten sollte: «... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch ..., was wir sehr bedauern.»

Kein Anspruch auf persönliche Schlussformel

Die Arbeitgeberin lehnte diese Formulierungen ab. Dem stimmte das Gericht zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach herrschender Meinung grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme einer persönlichen Schlussformel in ein Arbeitszeugnis.

Darüber hinaus argumentierte das LAG in dem Urteil, dass eine solche Bedauernsformel bei der vorliegenden Bewertung nicht üblich sei. Das Zeugnis war insgesamt «gut». Die verlangte Formulierung sei als gesteigerte Formel zu verstehen, die der «guten» Bewertung von Leistung und Verhalten im Zeugnis widersprechen würde.

Private Zukunftswünsche «fehl am Platz»

Auch die Formulierung, die Arbeitgeberin wünsche der scheidenden Mitarbeiterin «beruflich wie privat alles Gute» kann die Arbeitnehmerin laut Urteil nicht einfordern.

Das Zeugnis diene dem beruflichen Fortkommen. Wünsche des Arbeitgebers in der Schlussformel erstrecken sich dem Gericht zufolge deshalb nur auf die berufliche Zukunft oder allgemein auf die Zukunft eines Arbeitnehmers.

Private Zukunftswünsche seien im Arbeitszeugnis dagegen «fehl am Platz», heißt es im Urteilstext. Das Dokument dient anderen als Entscheidungsgrundlage anlässlich einer Bewerbung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Ent­spannung nach dem Urlaub hält bei vielen Beschäftigten nicht lange an. Jeder dritte Befragte ist bereits in der ersten Arbeitswoche nach dem Urlaub wieder urlaubsreif.

Frauen waren stets unzufriedener mit dem eigenen Einkommen als Männer. Diese Lücke ist einer Studie zufolge zuletzt zumindest kleiner geworden. Abgefragt wurde auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Taylor Swift hat ihre Fans in Deutschland begeistert. Frohlocken konnten aber auch die Gastgeber an den Auftrittsorten. Eine Mastercard-Auswertungen verdeutlicht den „Swift-Effekt”.

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.