Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz nach Betriebsfeier

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bei der Firmenfeier einen über den Durst zu trinken und dann im Betrieb zu übernachten, das kann vielleicht passieren. Doch was ist, wenn man sich dann schwer verletzt - greift die gesetzliche Unfallversicherung? Im Zweifel nein, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt. 

In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der nach einer Weihnachtsfeier im Unternehmen übernachtete. Am nächsten Morgen stürzte er auf dem Weg zur Toilette im Treppenhaus und erlitt eine Querschnittslähmung. Der Mann klagte, dass der Sturz als Arbeitsunfall anerkannt werden sollte. Das Landessozialgericht Stuttgart wies seine Klage jedoch ab. (Az.: L 10 U 2477/20) Auf diesen Fall weist das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Nach Ende der Betriebsfeier nicht mehr unfallversichert

Begründung: Der Vorfall passierte nach Veranstaltungsende und auch nicht am Ort der Feierlichkeit. Der Mann war nach der Feier eigenmächtig auf dem Betriebsgelände geblieben. Sein frühmorgendlicher Toilettengang stand laut dem Gericht nicht mehr in Verbindung mit der versicherten Teilnahme an der Weihnachtsfeier. 

Swen Walentowski vom Anwaltverein ordnet die Entscheidung ein: Das zeige, dass die Abdeckung der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich mit dem Ende der regulären Arbeitszeit endet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Arbeitnehmer nach Dienstschluss noch betriebliche Pflichten erfüllt oder sich für eine versicherte Tätigkeit auf dem Betriebsgelände umzieht oder ausruht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Reiseveranstalter Fit Reisen hat in einer Umfrage ermittelt, wie es um die Entspannung der Deutschen in ihrer Freizeit steht und wo noch Aufholbedarf herrscht. Spoiler: Die größten Entspannungskiller sind digitaler Natur.

Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.

Im deutschen Gastgewerbe laufen die Geschäfte schlechter. Wirte und Hoteliers haben im September preisbereinigt sechs Prozent weniger Umsatz erzielt als im Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Verglichen mit Vor-CoronaZeiten, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,2 Prozent niedriger.

Im Netz treiben Betrüger mit einer perfiden Masche ihr Unwesen. Sie fangen Rechnungen ab und leiten Zahlungen aufs eigene Konto um. Wann sollte man hellhörig werden?

Nicht selten arbeiten Mütter und Väter kleiner Kinder in Teilzeit. Hat das Auswirkungen auf die Anzahl der Tage, für die sie sich «Kind krank» melden können, um ihren Nachwuchs zu betreuen?

Soziale Medien sind für viele Menschen fester Bestandteil des Alltags. Doch wie sieht es mit der Nutzung während der Arbeitszeit aus? Ein Rechtsexperte erklärt, wann Beschäftigte aufpassen sollten.

Laut einer Accor-Umfrage unter 9.000 Geschäftsreisenden weltweit rechnet die Mehrheit durch physische Meetings mit einem Umsatzplus. Ebenso stellen drei Viertel der Befragten fest, dass Vertragsabschlüsse effektiver in Präsenz verlaufen.

Es geht um Geschmack und Gesundheit, aber auch um Tierwohl und Nachhaltigkeit. In Ernährungsfragen gibt es Unterschiede zwischen den Generationen - aber auch manche Gemeinsamkeit, zeigt eine Studie.

Dass der Fachkräftemangel in Deutschland ein wachsendes Problem darstellt, hat sich herumgesprochen. Doch wie wirken sich Engpässe in der Belegschaft auf die verbliebenen Beschäftigten aus?

Viele Beschäftigte können sich im November über eine Weihnachtsgeld-Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Doch von den teilweise üppigen Zusagen landet am Ende nur wenig im Geldbeutel. Wie viel genau?