Wer während einer Krankschreibung privaten Tätigkeiten nachgeht, muss nicht gleich eine Kündigung fürchten. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, auf das der Bund-Verlag verweist. Das Gericht hatte entschieden: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons ins Auto zu laden, erschüttert den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht.
Die Richter verhandelten den Fall eines Lageristen. Er hatte von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, weil er während einer rund zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit dabei beobachtet worden war, wie er Pizzakartons in einen Lieferwagen packte.