Kündigungsschutz: Probezeit ist nicht gleich Wartezeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beim Start in ein neues Arbeitsverhältnis machen sich Beschäftigte häufig vor allem über die Probezeit Gedanken. Die Probezeit ist aber etwas anderes als die Wartezeit. Darauf macht Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im «AuA-Podcast» der Fachzeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht» aufmerksam. 

Die Wartezeit sei viel wichtiger, so der Fachanwalt. Ihre Grundlage hat sie im Kündigungsschutzgesetz (Paragraf 1, Absatz 1). Dort ist festgelegt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Zugehörigkeit zum Betrieb Anwendung findet - sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt. Vor Ablauf dieser Zeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ordentlich kündigen, ohne Gründe zu nennen. Es gibt auch keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit für Kündigungen. 

Probezeit ist optional

Eine Probezeit zum Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist in der Regel optional. Heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sie vereinbaren, müssen das aber nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen das Arbeitsverhältnis in dieser ausprobieren können.

Ist eine Probezeit vereinbart worden, komme es zu einer «wichtigen Wechselwirkung» mit dem Paragrafen 622 (Absatz 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so Fachanwalt Lelley. «Da kann man ja die kürzere Kündigungsfrist während einer Probezeit vereinbaren.» Längstens für die Dauer von sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis dann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Für Ausbildungen gelten Ausnahmen

In Zusammenhang gebracht werden Probe- und Wartezeit oft, weil sie in neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen häufig parallel verlaufen. Während der gesetzliche Kündigungsschutz nach der Wartezeit aber immer nach sechs Monaten greift, kann die Probezeit auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum vereinbart werden. Im Gegensatz zur Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der Wartezeit laut Gesetz aber in der Regel vier Wochen zum 15. Kalendertag oder zum Ende eines Kalendermonats.

Eine Besonderheit gilt übrigens für Berufsausbildungsverhältnisse. Hier ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben (§20 BBiG) - sie muss mindestens einen Monat und darf höchsten vier Monate dauern. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA Hessen und die Gewerkschaft NGG haben nach zweimonatigem Verhandlungsprozess einen neuen Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gastronomiegewerbe in Hessen abgeschlossen. Die tariflichen Entgelte steigen in zwei Stufen deutlich an.

Die Verhandlungen zwischen dem DEHOGA und der NGG sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.

Ein Schnappschuss von der Geburtstagsfeier, Bilder vom Sandburgenbauen am Strand: Mit dem Smartphone sind schnell Fotos gemacht – und genauso schnell geteilt. Doch was ist eigentlich, wenn auch fremde Kinder auf den Bildern zu sehen sind?

Eine Auswertung von zehntausenden Online-Stellenofferten zeigt: Das Arbeiten von Zuhause aus bieten auch nach der Pandemie immer mehr Unternehmen an - allerdings längst nicht überall.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im April 2024 gegenüber März 2024 um 0,2 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verzeichnete das Gastgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 einen Umsatzrückgang von real 2,7 Prozent.

Auch Jahre nach ihrer Anschaffung können Arbeitsmittel, die zuvor nicht beruflich genutzt worden sind, noch eine Steuerersparnis bringen. Voraussetzung ist immer ein beruflicher Nutzungsanteil.

Der Anpfiff der UEFA Euro 2024 war erfolgreich und auch asiatische Touristen strömen nach Deutschland. Die Trip.com Group verzeichnet einen Anstieg von 125 Prozent bei Buchungen aus Asien und sogar von 132 Prozent aus China. Wie die Asiaten reisen.

Die Arbeit wäre viel leichter, wenn nicht all die Störungen wären. Eine aktuelle Umfrage zeigt, wie es vielen Büroarbeitern ergeht. Kollegen, Chefs und Meetings sind größte Produktivitätsbremsen.

Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland lockt Millionen Gäste in Biergärten, Lokale und Hotels. Zum Anpfiff fehlen jedoch mehr als 8.000 Fachkräfte im Hotel- und Gastgewerbe, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Besonders betroffen sind die Austragungsorte Frankfurt am Main, Leipzig und München.

Auf der Betriebsfeier zu tief ins Glas geschaut, anschließend auf dem Firmengelände geblieben – und dann schwer gestürzt. Wird das als Arbeitsunfall betrachtet? Die Frage hat ein Gericht beschäftigt.