Kurzarbeit im Gastgewerbe-Lockdown: Was es zu beachten gibt

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Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder wonach es vom 2. bis zum 30. November 2020 für den größten Teil der Branche zu einem erneuten Lockdown kommt, wird sich mit Sicherheit auch massiv auf den Umfang der Kurzarbeit in Betrieben der Hotellerie und Gastronomie auswirken. Aktuell stellt sich daher für viele gastgewerblichen Betriebe die Frage, wie die Kurzarbeit an den erneuten Lockdown angepasst bzw. – falls Kurzarbeit bereits beendet wurde – diese neu begonnen werden kann.

Der DEHOGA hat die Darstellung in seinen Fragen und Antworten (FAQ) zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld jetzt angepasst.

Vier drängende Fragestellungen, die den Verband derzeit immer wieder erreichen, beantwortet der Verband auf seiner Webseite.

Hier stellt der Verband Muster / Formulierungshilfen zum Thema Kurzarbeit zum Download zur Verfügung.

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