Mehrheit wünscht sich laut Umfrage Mischform aus Homeoffice und Büro

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Mehrzahl der Büroangestellten in Deutschland wünscht sich eine Mischform aus Homeoffice und Büro. Laut einer Umfrage der Beratungsgesellschaft EY Real Estate möchte nur eine Minderheit ausschließlich von zu Hause arbeiten, aber auf das Homeoffice ganz verzichten, kommt ebenfalls nur für wenige in Frage.

Konkret gaben 33 Prozent der Befragten an, mehrmals pro Woche Homeoffice machen zu wollen. Weitere 23 Prozent würden gerne einmal pro Woche von zu Hause aus arbeiten, hieß es in der repräsentativen Studie unter 1000 Büroangestellten. Nur eine Minderheit (14 Prozent) will demnach immer vom heimischen Schreibtisch arbeiten. Diesen überzeugten Homeoffice-Fans steht ein gutes Viertel der Befragten gegenüber, die klar das Büro als Arbeitsplatz bevorzugen: 10 Prozent wollen nie im Homeoffice arbeiten und 18 Prozent nur in Ausnahmen.

«Die örtliche Flexibilisierung des Arbeitens wird quer durch die Gesellschaft befürwortet. Weder handelt es sich, wie oft angenommen, um eine Modeerscheinung in jüngeren Bevölkerungsgruppen, noch um teils unterstellten Opportunismus», sagt Anna Schümann, Partner bei EY Real Estate und Autorin der Studie. Die Arbeitswelt erlebe einen tiefgreifenden Wandel, sagte sie angesichts der sprunghaft gestiegenen Verbreitung von Homeoffice in der Corona-Krise.

Laut der am Donnerstag vorgestellten Studie unterscheiden sich die Ergebnisse weder beim Geschlecht der Befragten noch bei der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Auch das Alter habe nur einen marginalen Einfluss auf die Zustimmung zu Remote-Arbeit. Allerdings nehme die Flexibilität mit zunehmendem Alter ab, so EY: Je älter die Studienteilnehmer, desto stärker falle ihre Tendenz aus, entweder nur im Büro oder aber nur von zu Hause ausarbeiten zu wollen.

Als maßgeblichen Grund für das Büro gaben 59 Prozent der Befragten die klare Trennung von Arbeits- und Privatleben an. Aber auch Soziales wie Pausen- und Flurgespräche waren 51 Prozent wichtig. 30 Prozent gaben an, sich im Büro besser konzentrieren zu können und ein gutes Viertel wünscht sich eine räumliche Abwechslung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?