Müssen Kurzarbeiter Steuern nachzahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wegen der Corona-Krise waren viele Beschäftigte im vergangenen Jahr in Kurzarbeit. Wer 410 Euro Kurzarbeitergeld in einem Jahr erhalten hat, ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abführt

Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, Betroffene müssen es in der Steuererklärung aber angeben. In bestimmten Fällen kann dann eine Steuernachzahlung entstehen - häufig bei Arbeitnehmern, die das gesamte Jahr über 50 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten haben.

Wer monatlich nur zur Hälfte gearbeitet hat, muss laut VLH in der Regel mit einer Steuernachzahlung rechnen. Der Arbeitgeber habe im Laufe des Jahres dann meist zu wenig Lohnsteuern abgeführt. Manche Kurzarbeiter können aber auch eine Steuererstattung erhalten - etwa wenn die Firma drei Monate komplett geschlossen war.

Fiskus berücksichtigt Kurzarbeitergeld bei der Steuersatz-Berechnung

Obwohl Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, berücksichtigt der Fiskus solche staatlichen Lohnersatzleistungen bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes. Er addiert das Kurzarbeitergeld zum zu versteuernden Einkommen hinzu und ermittelt daraus den Steuersatz.

So kann der höhere Steuersatz, der nur auf das zu versteuernde Einkommen angewandt wird, dazu führen, dass der Fiskus möglicherweise eine Nachforderung stellt. Der Steueranspruch fällt dann höher aus als ohne Kurzarbeitergeld. Auch gemeinsam veranlagte Ehepaare kann dies betreffen, wenn nur einer Lohnersatzleistungen bezogen hat.

Betroffene Ehepaare können die Steuererklärung 2020 getrennt abgeben und sich für eine Einzelveranlagung entscheiden. Dadurch ginge laut VLH zwar der Splittingvorteil verloren, dennoch könne sich die Entscheidung finanziell auszahlen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.

Viele der rund 1,2 Millionen Azubis machen einer Umfrage zufolge regelmäßig Überstunden. Angehende Köchinnen und Köche leisten demnach mit durchschnittlich 6,1 Überstunden pro Woche die meiste Mehrarbeit gefolgt von Hotel-Azubis.

Ist der Arbeitsplatz vom Wohnsitz weit entfernt, haben Arbeitnehmer manchmal eine zweite Wohnung in der Nähe vom Job. Welche Kosten für Heimfahrten sie bei der Steuererklärung geltend machen können.

Pizza und Pasta sind nicht nur in Italien in aller Munde: Auch in sechs anderen europäischen Ländern liegt die italienische Küche weit vorn. Am schlechtesten bewerten viele das Essen von der Insel. Das sehen auch die Briten so.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Ent­spannung nach dem Urlaub hält bei vielen Beschäftigten nicht lange an. Jeder dritte Befragte ist bereits in der ersten Arbeitswoche nach dem Urlaub wieder urlaubsreif.

Frauen waren stets unzufriedener mit dem eigenen Einkommen als Männer. Diese Lücke ist einer Studie zufolge zuletzt zumindest kleiner geworden. Abgefragt wurde auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.