Müssen sich Beschäftigte in jedem Fall persönlich krankmelden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer so richtig krank ist, will sich eigentlich nur im Bett verkriechen. Beschäftigte müssen dennoch zunächst ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass sie nicht zur Arbeit kommen können. Muss das immer der persönliche Anruf beim Vorgesetzten sein oder können das auch andere Personen übernehmen?

Zunächst einmal gilt: Im Gesetz ist die sogenannte Anzeigepflicht festgelegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden.

Auch Angehörige können Arbeitgeber informieren

«Eine besondere Form ist nicht vorgesehen», erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Die Mitteilung könne mündlich, telefonisch, per SMS, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Und: Laut Markowski können auch Angehörige sowie Kolleginnen oder Kollegen den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren.

Wichtig sei, dass der Arbeitgeber informiert wird - denkbar sind also Geschäftsleitung, Personalabteilung oder unmittelbarer Vorgesetzter, wenn der zur Entgegennahme befugt ist. «Eine Mitteilung an den Betriebsrat, die Telefonzentrale oder den Pförtner reicht natürlich nicht aus.»

Vorsicht bei «Boten»

Andere Personen können dem Fachanwalt zufolge aber als Boten beauftragt werden, den Arbeitgeber zu informieren. Der Haken: «Geht das schief, weil zum Beispiel vergessen wird, die Mitteilung vor Dienstbeginn zu übermitteln, fällt das auf die erkrankte Person zurück.»

Dann liege keine ordnungsgemäße Mitteilung vor. Das kann aber wichtig sein: Wer als Beschäftigter wiederholt gegen die Anzeigenpflicht verstößt, kann im schlimmsten Fall und nach entsprechender Abmahnung auch verhaltensbedingt gekündigt werden.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.