Neue Hygieneregeln am Arbeitsplatz

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten an den Arbeitsplatz sollen bundesweit einheitliche Regeln zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus greifen. Das Bundeskabinett hat dafür am Donnerstag zusätzliche verbindliche Standards beschlossen. Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegten, steige auch das Infektionsrisiko, hieß es zur Begründung vom Bundesarbeitsministerium. «Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.»

WORUM GEHT ES IM KERN?

Beschäftigte sollen bei der Arbeit möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Umgesetzt werden soll das über Vorkehrungen am Arbeitsplatz - zum Beispiel bauliche Veränderungen - und durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe.

WIE SOLLEN DIE VORKEHRUNGEN AM ARBEITSPLATZ AUSSEHEN?

Es wird grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden und im Freien. Umgesetzt werden könne das durch Absperrungen, Markierungen, Zugangsregelungen oder Trennwände. Wo das nicht machbar ist, sollen Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweist als Beispiel auf die Supermärkte, die bereits Bodenmarkierungen und Plexiglasscheiben an den Kassen installiert haben.

Arbeitgeber sollen zudem Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender aufstellen, «um die erforderliche häufige Handhygiene» zu ermöglichen. Auch Firmenwagen sollen mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie mit Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet werden. Vorgesehen sind auch kürzere Reinigungsintervalle bei Räumen und Firmenfahrzeugen.

WIE SOLLEN ARBEITSABLÄUFE UMORGANISIERT WERDEN?

Hierzu heißt es: Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt. Büroarbeit soll nach Möglichkeit weiterhin im Homeoffice erledigt werden. In Pausenräumen und Kantinen sollen Tische und Stühle weit genug auseinandergestellt werden. Für Baustellen oder Außeneinsätze sehen die Regeln möglichst «vereinzeltes Arbeiten» oder kleine, feste Teams vor, die auch möglichst immer dasselbe Fahrzeug nutzen sollen. Ebenso sollen immer dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten eingeteilt werden, soweit es geht. Werkzeuge sollen personenbezogen verwendet und anderenfalls entsprechend gereinigt werden.

Für Beschäftigte gelte außerdem der Grundsatz: «Niemals krank zur Arbeit», sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

WIE VERBINDLICH SIND DIE NEUEN REGELN?

Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich wegen der Corona-Krise auf strengere Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben am Arbeitsplatz einstellen. Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten sollen künftig neue bundesweit einheitliche Regeln greifen, die das Bundeskabinett am Donnerstag beschloss. «Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz», sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin.

Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. In vielen Supermärkten würden Schutzkonzepte bereits vorbildlich umgesetzt, sagte Heil und verwies auf Bodenmarkierungen und installierte Plexiglasscheiben an den Kassen.

Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: «Niemals krank zur Arbeit», sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitenandrohungen zu belasten.

Vor allem viele kleinere Unternehmen, die demnächst ihren Betrieb wieder aufnehmen, stünden vor der Herausforderung, Arbeitsschutz mit Hygiene und Gesundheitsschutz zusammenzubringen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy. Man wolle diesen beratend zur Seite stehen, weil sie anders als große Unternehmen keine eigenen Experten dafür hätten.

Bund und Länder hatten am Mittwoch vereinbart, dass von der kommenden Woche an Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen können - sowie unabhängig von der Ladengröße Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Die Flächenbegrenzung begründete Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) am Donnerstag im ARD-«Morgenmagazin» damit, dass es in den Innenstädten insgesamt nicht zu voll werden dürfe und große Geschäfte häufig Publikumsmagnete seien.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte die vom Kabinett beschlossenen Arbeitsschutzstandards. Die einheitlichen Regeln seien eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Wirtschaftsleben langsam und kontrolliert wieder in Gang komme und auch in der Automobilindustrie die Produktion schrittweise wieder hochgefahren werden könne, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Viele Handelsketten wollen ihre Geschäfte bereits am Montag - unter verschärften Hygienemaßnahmen - wieder öffnen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag ergab. Der Textildiscounter Kik will demnach bis zu 95 Prozent seiner mehr als 2600 Filialen in Deutschland wieder in Betrieb nehmen. Auch der Modehändler Gerry Weber will alle Filialen unter 800 Quadratmetern Fläche wieder öffnen. Deutschlands größte Buchhandelskette Thalia will ihre Läden soweit möglich am Montag ebenfalls wieder öffnen.

Die von vielen lang ersehnte Öffnung von Friseurläden soll vom 4. Mai an wieder möglich sein - allerdings nur unter strengen Hygieneauflagen, «zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen» und unter Nutzung persönlicher Schutzausrüstung, wie es von Bund und Ländern hieß. Wie das konkret aussehen soll, darüber seien die zuständige Berufsgenossenschaft und der Zentralverband des Friseurhandwerks momentan in der Abstimmung, sagte Hussy. Zum Wochenende hin ist seinen Angaben zufolge mit einer gemeinsamen Empfehlung an die Frisörläden zur praktischen Umsetzung der Auflagen zu rechnen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?