Neue Warnung vor nicht ordnungsgemäßen AU-Bescheinigungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bereits wiederholt hatte DEHOGA compact vor Ärzten und Plattformen gewarnt, die unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Jetzt ist ein weiterer Fall bekannt geworden:

Wie der DEHOGA schreibt werde über die Plattformhttps://medly-au.com/ (bis letzte Woche medicare-au.de) eine AU nach einer „Selbstdiagnose“ und „ohne Telekommunikation“ angeboten. Dabei würden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ohne Arzt-Patient-Kontakt ausgestellt.

Eine solche AU entspreche nicht deutschem Recht und löse deshalb keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers aus, urteilt der Verband.

Für Arbeitgeber seien Bescheinigungen dieser Plattform nicht leicht zu erkennen, da die Plattform nicht auf der Bescheinigung stünde. Die AU-Bescheinigungen von Medly erinnerten optisch an den früheren „gelben Schein“, so der Verband. Wie bei früheren Missbrauchsfällen enthielten sie auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ und würden nicht als eAU ausgestellt. Ein ausstellender angeblicher Arzt ist, laut DEHOGA, namentlich bekannt: Dr. T Mueller. Vor diesem „Arzt“ warnt auch die zuständige Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Arbeitgeber, die begründete Zweifel haben, ob eine AU-Bescheinigung ordnungsgemäß ausgestellt wurde, können sich an die Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Es kann auch sinnvoll sein, die eigenen Mitarbeitenden darüber zu informieren, dass AU-Bescheinigungen (auch solche nach Videosprechstunde oder telefonischer Krankschreibung) immer einen Arzt-Patient-Kontakt voraussetzen und dass das Unternehmen bei nicht ordnungsgemäß ausgestellten AU-Bescheinigungen keine Entgeltfortzahlung leisten wird.

Der DEHOGA fordert politisch, dass Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und zur Kostensenkung bei der Entgeltfortzahlung ergriffen werden. Denn die Belastung der Unternehmen durch Lohnfortzahlungskosten wächst stark. 2023 haben Arbeitgeber in Deutschland 77 Mrd. Euro für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgewendet. Die Leistungen sind so hoch wie sonst nirgendwo in Europa.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025, nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, kalender- und saisonbereinigt real 1,7 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 fiel der Umsatz real um 3,2 Prozent.

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte.

Vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommen? Dann müssen Sie in vielen Fällen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Aber eben nicht in jedem.

Teile des Gehalts direkt in die Altersvorsorge stecken? Das kann sich lohnen - etwa, weil der Arbeitgeber regelmäßig einen Teil dazugeben muss.

Für Beschäftigte ist der Frühsommer eine schöne Zeit - dank vieler Feiertage sind die Arbeitswochen oft kurz. Um die Brückentage aber wird regelmäßig gestritten. Wer bekommt frei, wenn alle wollen?

Job-Hopping statt Betriebsjubiläum: Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z ist auf dem Absprung. Viele «Boomer» bleiben hingegen ein Leben lang bei ihrem Unternehmen. Für Jüngere zählt vor allem Geld.

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen. Was beim Parmesan erlaubt oder verboten ist...

Die neue digitale Ausbildungsbegleitung, kurz „digiAB“ der DEHOGA-Akademie des DEHOGA Baden-Württemberg ist online. Das Online-Lernprogramm unterstützt Auszubildende aller sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe und bereitet sie auf die gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 und Teil 2) vor.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung den Beitragssatz für das Jahr 2024 beschlossen: Er beträgt 0,327 (je 100 Euro Entgelt) und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (0,337) leicht.

Unsere Arbeitswelt hat ein neues gefährliches Wort. Es heißt LEISTUNG. Es ist so problematisch befrachtet, dass es kaum mehr ausgesprochen werden darf. Doch es darf nicht sein, dass die einen nur Work haben und die anderen nur Life. Wir müssen schleunigst über unser Verständnis von Leistung reden. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.