Nominallöhne im Gastgewerbe steigen deutlich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Nominallöhne in Deutschland waren im 2. Quartal 2023 um 6,6 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Das ist der höchste Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 6,5 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen damit die Reallöhne im 2. Quartal 2023 um 0,1 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Damit sind sie zum ersten Mal seit insgesamt zwei Jahren wieder leicht gestiegen (2. Quartal 2021: +3,2 Prozent).

Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich etwas gedämpfte Inflationsentwicklung führten im 2. Quartal 2023 zu diesem leichten Reallohnwachstum. Dazu haben auch die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen. Diese kann bis zu 3.000 Euro betragen (steuer- und abgabefrei) und ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 hatte einen positiven Effekt auf das gesamtwirtschaftliche Lohnwachstum im 2. Quartal 2023.

Geringfügig Beschäftigte und Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn

Betrachtet man die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrer Beschäftigungsart, wiesen geringfügig Beschäftigte mit 9,7 Prozent den stärksten Nominallohnanstieg im 2. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Dies ist vor allem auf die seit dem 1. Oktober 2022 gültige Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro auf 520 Euro sowie auf die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zurückzuführen. Für Teilzeitkräfte (+7,2 Prozent) und Auszubildende (+8,4 Prozent) ist ebenfalls ein starker Lohnanstieg zu verzeichnen. Die Nominallöhne von Beschäftigten in Vollzeit stiegen im 2. Quartal 2023 leicht unterdurchschnittlich um 6,3 Prozent. Innerhalb der Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit +11,8 Prozent im Durchschnitt die stärksten Verdienststeigerungen.

Aufholeffekte in stark von Corona betroffenen Sektoren

Im Gastgewerbe stiegen die Nominallöhne mit +12,6 Prozent im Vergleich zum 2. Quartal 2022 besonders deutlich. Gleiches gilt für den Wirtschaftsabschnitt Kunst, Unterhaltung und Erholung (+11,9 Prozent). Auch die Beschäftigten in den Bereichen Verkehr und Lagerei profitierten von einem überdurchschnittlichen Lohnanstieg (+10,0 Prozent) im 2. Quartal 2023, hierzu zählt beispielsweise auch die Luftfahrt. Bei diesen Anstiegen handelt es sich auch um auf Aufholeffekte, da die Sektoren in der Corona-Krise besonders stark vom Lockdown und Kurzarbeit betroffen waren.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Too Good To Go hat sein Bundesländer-Ranking veröffentlicht und Deutschlands Spitzenreiter der Lebensmittelrettung gekürt. Die ersten drei Plätze gingen wir schon im Vorjahr an Hamburg, Berlin und Bremen.

Sind haben sich krankgemeldet - und plötzlich steht jemand von der Firma vor der Tür? Was absurd klingt, soll in einigen Unternehmen gängig sein. Ob das zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wer backt in Deutschland eigentlich warum und wie viel, zu welchem Anlass und vor allem, wie? Die aktuelle Dr. Oetker Backstudie 2024 liefert Einblicke in die heimischen Rührschüsseln und Backöfen.

E-Mails statt Briefe, Cloud-Ablagen statt Aktenschränke – immer mehr Unternehmen in Deutschland verzichten auf Papier. 15 Prozent der Unternehmen arbeiten inzwischen komplett papierlos. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Die Erwartungen an die Wiesn und das Geschäft für Gastronomen und Händler in ganz München - nicht nur in den Zelten - sind hoch. Eine Analyse zeigt: Cafés und Restaurants verbuchten deutlich weniger Einnahmen als im letzten Jahr.

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt.