Pflicht oder nicht? Was für die Weihnachtsfeier des Arbeitgebers gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Findet die Weihnachtsfeier im Unternehmen außerhalb der Arbeitszeiten statt, sind Beschäftigte nicht verpflichtet daran teilzunehmen. Darauf macht die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in einem Blog-Beitrag aufmerksam.

Auch wenn der Arbeitgeber den Termin für die Party in die Arbeitszeit legt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingend mitfeiern. Von der Arbeit freigestellt ist laut DGB Rechtsschutz dann aber nur, wer auch an der Feier teilnimmt. Wer fernbleibt, muss in der Zeit also arbeiten.

Beschäftigte verzichten mit ihrem Fernbleiben auch auf Speisen und Getränke oder andere Angebote, die der Arbeitgeber während der Feierlichkeiten springen lässt. Einen Anspruch, sich solche freiwilligen Angebote zum Beispiel auszahlen zu lassen, gibt es nicht, heißt es in dem Beitrag.

Kein Anspruch auf Geschenke

Selbst wenn vergleichsweise wertvolle Geschenke verteilt werden, haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf, wenn sie nicht an der Feier teilnehmen. Gibt es keine Teilnahmeverpflichtung, stehe die Weihnachtsfeier außerhalb des regulären Austauschverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie der DGB Rechtsschutz mit Verweis auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln (3 Ca 1819/13) erklärt.

In dem Fall hatte ein Arbeitgeber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnahmen, ein Tablet geschenkt. Wer nicht dabei war, ging leer aus. Laut Gericht lag keine unangemessene Benachteiligung vor. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Pizza und Pasta sind nicht nur in Italien in aller Munde: Auch in sechs anderen europäischen Ländern liegt die italienische Küche weit vorn. Am schlechtesten bewerten viele das Essen von der Insel. Das sehen auch die Briten so.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Ent­spannung nach dem Urlaub hält bei vielen Beschäftigten nicht lange an. Jeder dritte Befragte ist bereits in der ersten Arbeitswoche nach dem Urlaub wieder urlaubsreif.

Frauen waren stets unzufriedener mit dem eigenen Einkommen als Männer. Diese Lücke ist einer Studie zufolge zuletzt zumindest kleiner geworden. Abgefragt wurde auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Taylor Swift hat ihre Fans in Deutschland begeistert. Frohlocken konnten aber auch die Gastgeber an den Auftrittsorten. Eine Mastercard-Auswertungen verdeutlicht den „Swift-Effekt”.

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.