Reisewirtschaft fordert weitere Schutzmaßnahmen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Durch die weltweiten politischen Entscheidungen der Regierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Damit kommen zwangsläufig auch Reiseverkehr und Tourismus fast vollständig zum Erliegen. Viele Länder haben Reise- und Einreisebeschränkungen ausgesprochen – darunter viele touristisch relevante Urlaubsländer. Die Reiseveranstalter sagen daher die Pauschalreisen in diese Ländern ab. Damit sind Stand heute Reisen ins Ausland de facto kaum mehr möglich, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Aufgrund der dynamischen Entwicklung von Covid-19 ist zu erwarten, dass weitere Länder Einreisebeschränkungen einführen und das Reisen weiter erschwert wird oder sogar zum Erliegen kommt.

„Durch die dynamische Verbreitung des Coronavirus gerät die gesamte Reisewirtschaft in eine nie dagewesene Krisensituation, die sie selbst nicht zu verantworten hat und die sie auch nicht durch eigene unternehmerische Entscheidungen beeinflussen kann“, erläutert Norbert Fiebig, Präsident des DRV. Aus Sicht des Reiseverbandes ist es daher notwendig, dass die Politik – über die bereits getroffenen wirtschaftlichen Maßnahmen hinaus – einen Schutzschirm aufspannt.

Stornierungsregelungen unternehmens- und verbraucherschützend aussetzen – Gutschriften einführen

Durch die aktuell vermehrt notwendigen Absagen von Reisen kommt es bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einem außerordentlichen Liquiditätsbedarf, denn Kunden haben rechtlichen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung. „Die geltenden Stornoregelungen im deutschen Reiserecht sind für eine derartige Großkrise nicht geeignet“, so Fiebig. „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Provisionen für Reisebüros und die Stornokosten für Reiseveranstalter im Rahmen einer Beihilfe auszugleichen.“ Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden, müssen die sofortigen Rückzahlungen auf Grundlage der geltenden Stornoregeln umgehend unternehmens- und verbraucherschützend ausgesetzt oder durch Reisegutschriften ersetzt werden. Dafür benötigt die Reisewirtschaft die Unterstützung der Politik.

„Mit diesen Schritten kann die Liquidität in der gesamten Reisewirtschaft erhalten bleiben. Das schützt Verbraucher und Wirtschaft“, ist der DRV-Präsident überzeugt. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.